Unterkunft-Kosten sind Streitpunkt

Kreisverwaltung: Mietobergrenzen haben nicht zu einem massenhaften Verlust von Sozialwohnungen geführt.

Unterkunft-Kosten sind Streitpunkt
Foto: Marks/dpa

Viersen. Ein Sechs-Punkte-Plan sollte offenlegen, wie sich die im Oktober 2016 festgelegten Obergrenzen für Miete und kalte Nebenkosten der Kreisverwaltung auswirken. Darauf hatten sich Verwaltung und Politik verständigt. Sorgen die Obergrenzen bei den Kosten der Unterkunft dafür, dass sozialer Wohnraum unbezahlbar wird? Gefährden sie Bauprojekte? Im jüngsten Ausschuss stellte Kreissozialdezernentin Katarina Esser nun die Ergebnisse des Plans vor. Das Fazit des Kreises: „Die seit Oktober 2016 geltenden Mietobergrenzen haben nicht zu einem massenhaften Verlust von Sozialwohnungen geführt.“

Mit ihren Ausführungen startete Esser erneut eine lange Diskussion um die Berechnung der Kosten der Unterkunft. Dass die Obergrenzen dafür kreisweit einheitlich sind, sorgt vor allem in der Stadt Viersen weiter für Unmut. „Ich sehe das Viersener Problem“, sagte der St. Töniser SPD-Mann Walter Schöler. Aber: „Der Kreis hat sich natürlich an Recht und Gesetze zu halten. Und nach meinem Dafürhalten hat er das bisher getan.“ Politiker, Wohlfahrtsverbände und Wohnungsbaugesellschaften im Kreis Viersen hatten in den vergangenen Wochen davor gewarnt, die Neuberechnung der Kosten der Unterkunft könne Menschen in die Wohnungslosigkeit drängen und Bauprojekte gefährden. Denn der kreisweit einheitliche Durchschnittswert berücksichtige nicht, dass vor allem die kalten Nebenkosten für sozialen Wohnraum in manchen Städten höher sein können als in anderen.

„Ich sehe nicht unbedingt ein Viersener Problem“, sagte Stephan Sillekens von der Viersener CDU. Wie Schöler ist er auch Vertreter einer Wohnungsbaugesellschaft. Es gebe im Kreis keine Stadt oder Gemeinde, die nicht zu irgendeinem Prozentsatz betroffen sei, ergänzte Sillekens. „Andere Kreise haben andere Regelungen — und die sind ebenso wenig gegen das Gesetz.“

Teil des Sechs-Punkte-Planes war, dass sich Vertreter der Wohnungsbaugesellschaften und der Kreisverwaltung austauschen. Auch dabei sei es vornehmlich um die Berechnung der kalten Nebenkosten gegangen, so Esser. „Unter der Maßnahme mehrerer Berechnungsmethoden hat sich die Kreisverwaltung letztlich mit Blick auf eine sparsame Bewirtschaftung des Haushaltsansatzes für den kreisweiten Durchschnittswert bei den kalten Betriebskosten entschieden“, sagte sie. Beim Austausch mit den Vertretern der Wohnungsbaugesellschaften sei signalisiert worden, dass auch „alternative Berechnungssystematiken“ bewertet würden. „Wir werden im Gespräch bleiben.“ Bei einem Treffen von Vertretern des Kreises und der Stadt Viersen hätten letztere den Wunsch geäußert, statt der Bruttokaltmiete die Nettokaltmiete für die Berechnung zugrunde zu legen. „Das widerspricht der geltenden Rechtssprechung und kommt für uns in keinem Fall in Frage“, betonte sie. Auch dieses Treffen war Teil des Sechs-Punkte-Plans. Das Ziel: Erfassen, inwieweit sich die befürchteten Auswirkungen wie Obdachlosigkeit und Leerstandsentwicklung zeigen. Da die Stadt bisher keine Daten geliefert habe, stehe das Ergebnis noch aus, sagte Esser.

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