Tod nach Krebstherapie: Heilpraktiker arbeitet weiter Tote Patienten - aber "Krebs-Heiler" praktiziert weiter

Drei Monate nach dem Tod von drei Menschen, die sich im Brachter Krebszentrum behandeln ließen, soll Heilpraktiker Klaus R. seine Tätigkeit im Kreis Wesel angezeigt haben. Das NRW-Gesundheitsministerium forderte den Kreis Wesel zur Prüfung auf.

Tod nach Krebstherapie: Heilpraktiker arbeitet weiter: Tote Patienten - aber "Krebs-Heiler" praktiziert weiter
Foto: Jungmann

Brüggen/Kreis Wesel. Seit über einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld nun schon gegen den Heilpraktiker Klaus R. Der Mann hatte in seiner Brachter Praxis an der Marktstraße schwer kranke Krebspatienten mit dem experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat behandelt. Drei Patienten aus den Niederlanden und aus Belgien starben im Juli vergangenen Jahres kurz nach der Behandlung.

Nun steht der Verdacht im Raum, dass der Mann, der bis heute wegen der offenbar komplizierten Beweislage nicht unter Anklage gestellt worden ist, dennoch weiter praktiziert — und zwar im Kreis Wesel.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat jetzt einen Bericht von stern.de bestätigt, demzufolge Klaus R. bereits im Oktober 2016, also nur etwa zehn Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn, dem Kreis Wesel seine Tätigkeit als Heilpraktiker angezeigt hatte, ohne dass der Kreis Wesel aktiv geworden sei. Die Behörde teilte dem Gesundheitsministerium in einem Schreiben vom 4. November 2016 mit, dass R. einer Tätigkeit in Form einer „mobilen Praxis“ nachgehe.

„Das Ministerium hat daraufhin den Kreis Wesel über die Rechtsauffassung des Ministeriums unterrichtet, dass die Heilkundeausübung im Umherziehen nicht erlaubt ist und auch zu prüfen sei, ob möglicherweise die Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Heilpraktiker vorliegt. Dem Kreis wurde zudem mitgeteilt, dass aufgrund dieser beiden Einschätzungen eine Praxisbegehung erforderlich erscheint, und um Prüfung gebeten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.

Am 23. Juni wandte sich die damalige Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) noch einmal an Landrat Ansgar Müller (SPD) des Kreises Wesel, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten. Darauf hin wurde der inzwischen neu gewählte Gesundheitsminister Karl Laumann (CDU) aktiv. Der Landrat möge, heißt es in dem Schreiben „alle dem Kreis rechtlich möglichen Maßnahmen (...) ergreifen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung angemessen zu gewährleisten“. Der Landrat möge prüfen, ob „eine vorläufige Untersagung der Heilpraktikertätigkeit nicht auch für den Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel angezeigt“ sei. Allerdings hat das Ministerium in dieser Sache kein Weisungsrecht.

Eine Stellungnahme des Kreises Wesel liegt bislang nicht vor.

Im Kreis Viersen hat der umstrittene Heilpraktiker seit den Todesfällen und „bis zum Abschluss der Ermittlungen“ Berufsverbot. Das Krebszentrum in Bracht wurde geschlossen.

Als Konsequenz aus den Todesfällen hatten Politiker und Ärzte seinerzeit strengere Regeln für Heilpraktiker gefordert. Noch im Mai hatte der Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber aufgefordert, Heilpraktikern die Behandlung von Krebserkrankungen zu untersagen.

Laut Bundesgesundheitsministerium wird das Heilpraktikerrecht — insbesondere die Überprüfung der Qualität und der Patientenschutz — derzeit überarbeitet. Die Erteilung der Erlaubnis für die Berufsausübung und die Überwachung der Berufsausübung falle aber in die Zuständigkeit der Länder.

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