Tönisvorst Wenn Vierbeiner Probleme machen

Im Vorster Kulturcafé informierte eine Fachanwältin für Tierrecht über spezielle Fälle.

Tönisvorst: Wenn Vierbeiner Probleme machen
Foto: Ingel

Tönisvorst. Einige Hunde waren auch da, als Susan Beaucamp (Krefeld), Fachanwältin für Tierrecht, ins Kultur-Cafe „Papperlapapp“ kam. Ordnungsamtsleiter Wolfgang Schouten hatte allerdings seine beiden Golden Retriever, Moritz (6) und Hamlet (11), zuhause gelassen. Er wollte durch seinen Besuch die gute Zusammenarbeit der Stadt Tönisvorst mit der „Initiative gegen Hundekot in Deutschland“, kurz ighid, dokumentieren.

ighid-Geschäftsführer Burkhard Kueppers hatte zu dem Info-Abend eingeladen. Etwa 20 Gäste kamen. Weil sie zu bestimmten Problemen den Rat der Expertin hören wollten oder sie das Thema rund um den geliebten Vierbeiner interessierte.

„Mein Jack-Russell-Mischling kann nicht alleine sein, der kläfft dann etwas zu viel, vielleicht hat der auch so eine Art ADS“, sagte schmunzelnd die berufstätige Vorsterin Birgit Weber. Am Tisch nebenan saßen zwei Frauen aus Kempen. „Ich habe keinen Hund, ich kann selber genug kläffen, bin nur wegen meiner Freundin mal mitgegangen“, sagte die eine. Und die Freundin interessierte das Thema, weil sie ab und an mal mit dem Hund ihres Sohnes Gassi geht.

Die Krefelderin Susan Beaucamp war nicht wegen unterschiedlicher Verhaltensauffälligkeiten der Hunde gekommen, sondern ihr war in erster Linie daran gelegen, Rechtsstreitigkeiten zwischen den beteiligten Stellen zu minimieren, damit es beispielsweise erst gar nicht zu Beißattacken der Tiere kommt. Dazu zählte sie unter anderem die Ausbildung in einer guten Hundeschule und die Einhaltung des Regelwerks — etwa bei Verpflichtung, Hunde anzuleinen — und den richtigen Spürsinn bei den Begegnungen mit fremdem Hunden und Haltern.

Sie riet besonders den Haltern von kleinen Hunden, auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. „Denken Sie daran, Sie sind erst einmal verantwortlich, wenn Ihr Hund, aus welchen Gründen auch immer, zubeißt.“ Die Anwältin schilderte einen fiktiven Fall: Bei einem Spaziergang mit ihren beiden Hunden (ungarischer Vorstehhund und griechische Brake) kommt ein Vierbeiner dazu, der von seinem Führer nicht zurückgehalten wird. Einer ihre Hunde beißt den Artgenossen, verletzt im Getümmel auch leicht den anderen Hundeführer.

Die Folgen könnten nicht nur zivil- und strafrechtliche Ansprüche sein. Auch die Behörde schalte sich dann ein, überprüfe die Gefährlichkeit des beißenden Hundes, könne ein amtstierärztliche Untersuchung anordnen, im Wiederholungsfall den Hund als eine nach dem Landeshundegesetz gefährlichen Rasse einordnen, was dann auch zu viel höheren Steuern führe. Sogar ein generelles Halteverbot sei dann nicht auszuschließen. Also aufgepasst. Vorsicht sei gefragt. Auch beim Leinenzwang: Wenn ein vorschriftsmäßig angeleinter Hund einen nichtangeleinten beißt, habe zunächst der Halter des angeleinten die schlechteren Karten. Vor allem dann, wenn kein Zeuge da sei. Dies war auch einer Hundebesitzerin in der Rottheide passiert. Und das war nur einer von mehreren Fällen.

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