Verstoßene Großeltern: „Heulen bringt die Enkel nicht zurück“

Verstoßene Großeltern treffen sich regelmäßig in Krefeld — und holen sich auch juristische Unterstützung.

Tönisvorst/Krefeld. Katharina Dargus ist vom Erfolg ihrer Initiative selbst ein wenig überrascht: Im Spätsommer des vergangenen Jahres hatte die Tönisvorsterin die Idee, im Raum Krefeld/Kreis Viersen eine Selbsthilfegruppe für Großeltern zu gründen, die keinen Kontakt zu ihren Enkeln haben dürfen. Im November kam es zum ersten Treffen in den Räumen der Selbsthilfe-Kontaktstelle an der Mühlenstraße in Krefeld. Seitdem treffen sich dort zwölf Betroffene alle vier Wochen — und Anfragen zur Gründung einer weiteren Gruppe liegen schon vor.

„Der Bedarf ist groß“, betont Dargus. Denn auch wenn aus Scham kaum einer darüber reden mag: Es gebe viele Betroffene. Mal hat eine Scheidung die Familie zerrissen, mal gibt es Streit um ein Erbe oder man versteht sich nicht mit der Schwiegertochter oder dem Schwiegersohn. Die Enkel würden dann als Waffe benutzt, so Dargus.

Die Großeltern leiden unter der erzwungenen Trennung. Die Folgen sind Schuldgefühle, Trauer, Wut. „Ohne psychologischen Beistand kommen sie da nicht raus“, sagt Katharina Dargus. Auch sie selbst hat sich entsprechenden Beistand gesucht.

In der Selbsthilfegruppe möchte sie anderen Betroffenen Mut machen. Dabei redet sie gegenüber ihren Leidensgenossen durchaus Klartext: „Heulen allein bringt Euere Enkel und Kinder nicht zurück: Tut etwas!“

Sie selbst beherzigt diese Worte. So hat sie nicht nur die Selbsthilfe-Gruppe gegründet, sondern sorgt auch dafür, dass wichtige Informationen weitergegeben werden. Am 18. April kommt zum Beispiel die Juristin Britta Heydecke an die Mühlenstraße und spricht über das Thema Umgangsrecht. Nicht nur Mitglieder der Selbsthilfegruppe sind zu dem Vortrag willkommen.

Wie die Fachanwältin für Familienrecht erläutert, haben Großeltern einen Anspruch darauf, regelmäßigen Kontakt zu ihren Enkeln zu haben. Das Wohl des Kindes stehe dabei im Vordergrund.

Heydecke empfiehlt, erst als letzten Schritt ein solches Recht vor Gericht einzuklagen: „Zunächst sollte man mit Hilfe eines Anwalts in gemäßigtem Ton einen Brief an die Eltern aufsetzen. Wenn das nicht funktioniert, kann auch noch das Jugendamt vermittelnd eingeschaltet werden.“

Keinesfalls, so Heydecke, sollten verzweifelte Großeltern vor einem endgültigen Beschluss ihren Enkeln vor der Schule oder dem Kindergarten „auflauern“: „Das ist kontraproduktiv, denn durch solche Aktionen wird viel kaputt gemacht.“

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