Tönisvorst Vauth scheitert vor dem BGH

Gegen das frühere Polit-Schwergewicht aus Tönisvorst wird ab dem 7. September im Zivilverfahren verhandelt. Bald soll es im Verfahren gegen seine Ehefrau einen Richterspruch geben.

Tönisvorst: Vauth scheitert vor dem BGH
Foto: Reimann

Tönisvorst. Dass die verschiedenen Verfahren gegen die Eheleute Lothar und Jessica Vauth millimeterweise vorwärtsgehen, ist noch hoch gegriffen. Die Fortschritte bewegen sich — um im Bild zu bleiben — im Nano-Bereich. Aber manchmal bewegt sich doch etwas in diesem Mikrokosmos. Anfang September geht’s bei zwei Verfahren weiter.

Bekanntlich wird den Eheleute vorgeworfen, sie hätten Geld veruntreut. Weswegen der Insolvenzverwalter der ehemaligen Krefelder Rechtsanwaltskanzlei, für die beide führend gearbeitet haben, jeweils 348 000 Euro fordert. Gegen Jessica Vauth, Ehefrau des Ex-Anwalts und frühere Karnevalsprinzessin, läuft das Verfahren vor dem Krefelder Arbeitsgericht. Hier hatten sich Insolvenzverwalter und Vauth-Seite nicht verständigen können. Deshalb sollte gestern eigentlich ein Richterspruch erfolgen. Fehlanzeige: Die Vorsitzende Richterin hatte den Termin abgesagt. Sie hoffe, ihn jetzt Anfang September durchführen zu können, erklärte sie auf Nachfrage der WZ.

Gegen Lothar Vauth läuft vor dem Landgericht im Zivilverfahren ein analoger Prozess. Der zieht sich — ähnlich wie das Strafverfahren — seit Jahren hin. Die Vauth-Anwälte hatten immer und immer wieder auf Prozessunfähigkeit plädiert und die Zulässigkeit der Klage bestritten. Immer wieder waren sie gescheitert und hatten erneut Revision eingelegt. Letztlich erfolglos: Nach über zwei Jahren hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es in diesem Zivilverfahren auf Prozessunfähigkeit nicht ankommt. Lothar Vauth sei hinreichend durch seine Ehefrau vertreten. Er brauche deswegen nicht mal persönlich zu erscheinen. Deshalb wurde jetzt eine Verhandlung angesetzt, am 7. September ist es soweit. Lothar Vauth sieht sich einer Forderung des Insolvenzverwalters gegenüber, die ebenfalls 348 000 Euro beträgt.

Den Bundesgerichtshof hatte Vauth auch noch in einer anderen Frage beschäftigt: Er wollte geltend machen, dass quasi doppelt gegen ihn verhandelt werde. Hier scheiterte er beim Oberlandesgericht, der BGH ließ eine Revision nicht mal zu.

In beiden Verfahren gegen die Eheleute zusammengenommen haben sich die Aktenberge auf 1600 Seiten aufgetürmt. Kein Wunder, dass die Richterin am Arbeitsgericht bei einem frühere Termin geklagt hatte: „Die Faktenlage ist fürchterlich.“

Nichts entscheidend Neues gibt es derweil von dem Strafprozess. „Es wird noch ermittelt“, sagt Christian Tenhofen, Sprecher des Landgerichtes. Einzelheiten könne er nicht nennen.

Auch bei diesem Verfahren — es geht um Untreue in über 900 Fällen — steht die Prozessfähigkeit des ehemaligen Polit-Schwergewichts im Mittelpunkt. Der war einer Vorladung eines Gutachters nicht nachgekommen, wo es um genau diese Frage ging.

Eher am Rande war bekanntgeworden, dass Vauth mittlerweile Pflegestufe II hat. Außerdem sollen die Fachleute ihm narzistisches Verhalten attestieren. Einen Termin für das Strafverfahren gibt es noch nicht. Den Vorsitz führt Herbert Luczak, das ist der Richter, der bereits den Mörder des Jungen Mirco aus Grefrath verurteilt hat, ebenso den früheren Willicher Pfarrer Georg K..

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