Raubmord: Wie geht es weiter im Fall Grenzstraße?

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob weitere Ermittlungen nötig sind. Ein Prozess würde vor der Jugendkammer stattfinden.

Raubmord: Wie geht es weiter im Fall Grenzstraße?
Foto: Andreas Bischof

St. Tönis. Auch nach seiner vermutlichen Aufklärung bewegt einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre weiterhin die St. Töniser: der brutale Überfall auf einen Rentner an der Grenzstraße. Dabei war der 81-jährige Johannes W. am 1. Oktober 2014 so schwer verletzt worden, dass er kurz nach der Tat im Krefelder Helios-Klinikum starb.

Ende des vergangenen Monats meldete die Polizei dann Festnahmen von vier Männern und einer Frau im Alter zwischen 16 und 22 Jahren (siehe Info-Kasten). Gegen das komplette Quintett wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen, es sitzt in U-Haft.

Auf WZ-Nachfrage sagte die mit dem Fall betraute Staatsanwältin Sonja Pelka am Mittwoch, dass es bislang keine neuen Erkenntnisse gebe. Heißt: Es gilt weiterhin der Sachstand, den die Krefelder Staatsanwaltschaft und Kripo-Chefermittler Ingo Thiel vor fast zwei Wochen in Mönchengladbach vorgestellt haben. Demnach war Johannes W. kein Zufallsopfer gewesen. Vielmehr sollen die mutmaßlichen Täter ihm aufgelauert und mit erheblicher Beute in seiner Wohnung gerechnet haben.

Um einen Tresorschlüssel zu erpressen, sollen sie den Mann misshandelt haben. Die Tatbeteiligung wird von den Ermittlern „bei allen als annähernd gleich“ bezeichnet. Die Todesursache laut Obduktion: „stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Hals“.

Wie geht es nun weiter? Laut Sonja Pelka hat der Fall „als Haftsache“ Priorität: Weil die fünf Verdächtigen derzeit ohne Urteil hinter Gitter sind, muss die Justiz die Sache beschleunigt bearbeiten — in der Regel darf die Untersuchungshaft sechs Monate nicht überschreiten.

Die Verteidigung erhält nun Akteneinsicht und kann Stellung nehmen. Die Staatsanwaltschaft wartet ab, ob möglicherweise weitere Ermittlungen nötig sind, und entscheidet schließlich, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Nach allem, was bisher bekannt wurde, dürfte ein Prozess vor dem Krefelder Landgericht aber als sehr wahrscheinlich gelten. Mit dem Prozessbeginn wäre dann in den nächsten Monaten zu rechnen.

Eine Besonderheit würde sich aus dem jungen Alter der Beschuldigten, darunter zwei zum Tatzeitpunkt Minderjährige, ergeben: Der Fall müsste vor der Jugendkammer verhandelt werden.

Die Tat hatte wegen des besonders brutalen Vorgehens für Aufsehen gesorgt, aber auch, weil die Soko „Grenzstraße“ unter anderem mit einer Flugblatt-Aktion (5000 Exemplare) nach Hinweisen gesucht hatte.

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