Tönisvorst/Krefeld Erneuter Strafbefehl für früheren Vauth-Vertrauten

Das Krefelder Amtsgericht verurteilte Heinz B. wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Der Mann ist kein Unbekannter: Bereits vor Jahren wude er wegen Erpressung verurteilt.

Tönisvorst/Krefeld: Erneuter Strafbefehl für früheren Vauth-Vertrauten
Foto: Friedhelm Reimann

Tönisvorst/Krefeld. Eine Geldstrafe wegen Beleidigung. Keine hohen Raten, der Mann ist nicht vorbestraft. Verhängt wurde der Strafbefehl vor ein paar Wochen vom Amtsgericht Krefeld. Das wäre eine eher unspektakuläre Sache, bewegten sich die Beteiligten nicht im Umfeld der früheren Krefelder Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stöber und Partner. Genau: Das ist die Kanzlei, bei der der Tönisvorster Lothar Vauth gearbeitet hat. Der soll sich Untreue in über 900 Fällen schuldig gemacht haben. Die Anklage wurde zwischenzeitlich zur Hauptverhandlung zugelassen. (WZ berichtete).

Bei dem Mann, der den eingangs geschilderten Strafbefehl bekommen hat, handelt es sich um Heinz B. (63), einen (früheren) Vertrauen von Vauth. Er hat dem Strafbefehl zufolge eine „Weihnachtskarte“ an ein früheres Mitglied der Kanzlei geschrieben. Darin beleidigte er den Rechtsanwalt aufs Übelste.

Heinz B. über seinen Umgang mit Strafbefehlen

Wie ist man dem Mann auf die Schliche gekommen? „Solche Briefe oder Karten kamen seit Vauths Ausscheiden im Jahr 2009 jedes Jahr“, erklärt der betroffene Rechtsanwalt, „immer zu Weihnachten oder zum neuen Jahr.“ Nicht nur er habe die Schmähschriften bekommen, sondern auch andere Mitglieder der Sozietät. So oder so ähnlich hätten sich die „Glückwünsche“ dargestellt: „Du Versager! „Wir wünschen Dir ein grauenvolles neues Jahr.“

Irgendwann wurde es dem Anwalt zu bunt. Er schaltete die Polizei ein. „Die sagte mir, ich solle die Briefe doch mal erkennungsdienstlich behandeln“, erinnert sich der Betroffene. Das tat er. Er steckte eine Karte in eine dafür vorgesehene Plastiktüte und schickte sie an die Polizei. Und die fand heraus: Geschrieben hatte sie Heinz B. Mit den beschriebenen Konsequenzen.

B. hatte Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Bei Gericht war dieser dann minimal heruntergesetzt worden. Eine mündliche Verhandlung gab’s nicht. Dennoch wertete das Gericht den Vorgang als Erpressungsversuch. Gegenüber der WZ kommentierte B. die Strafe wie folgt: „Es gibt ja auch Teilzahlungen. Zum Beispiel zehn Euro monatlich.“

Heinz B. war nicht das erste Mal aufgefallen: Im Jahr 2011 war beim damaligen Krefelder SPD—Politiker und Bürgermeister-Kandidaten Ulrich Hahnen vorstellig geworden. „Der Lothar Vauth braucht Geld“, hatte er Hahnen gesagt und ihn aufgefordert, dieses umgehend zu besorgen. „Sonst lasse ich im Wahlkampf eine Bombe hochgehen.“ Ulrich Hahnen,, der in der Zwischenzeit verstorben ist, reagierte prompt. Allerdings nicht, indem er das Scheckbuch zückte, sondern er griff zum Hörer und zeigte die Geschichte an. Am Ende bekam B. einen Strafbefehl über 60 Tagessätze a 40 Euro. Dreimal war eine Verhandlung vor Gericht angesetzt worden — B. erschien nie. Schließlich erging der Strafbefehl schriftlich.

Ein anderer Fall: Als Lothar Vauth vor einigen Jahren eines seiner Häuser in Meerbusch verkaufen wollte, trat er nicht selbst in Erscheinung. Vielmehr ließ er sich von seinem „Bevollmächtigten“ Heinz B. vertreten. Dabei flossen auch 30 000 Euro in bar. Nach Auskunft eines beteiligten Immobilien-Maklers hatte B. das Geld an sich genommen. Dann plötzlich wurde dem Käufer-Ehepaar von einem Notar erklärt, der Erwerb des Hauses sei null und nichtig. Es sei zwangsversteigert. Der Verbleib der 30 000 Euro? Ungeklärt.

Gegenüber der WZ erklärte B. seinerzeit, er habe nie Geld entgegengenommen. Dem Käufer-Ehepaar wiederum ließ er wissen, er prüfe, ob er monatlich 1000 Euro zurückzahlen könne.

Auch auf der politischen Ebene wurde B. auffällig. Als Ende 2009 die Tönisvorster SPD einen neuen Vorsitzenden als Nachfolger für Lothar Vauth wählen musste, erschien er ungeladen. Auch nach mehrfacher Aufforderung verließ er den Saal nicht. Selbst dann nicht, als die Polizei anrückte. „So lange die Presse auch hier ist, ist die Versammlung öffentlich“, beharrte er. Noch bevor die Polizei eingreifen konnte, verließ der Pressevertreter den Saal, B. folgte ihm. Während der Versammlung hatte er einen regen SMS- und Handy-Verkehr — mit wem auch immer.

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