Tönisvorst Durch stumpfe Gewalt erstickt

Beim neuaufgelegten Prozess wegen Raubes mit Todesfolge ging eine Rechtsmedizinerin auf die Verletzungen des Opfers ein.

Tönisvorst: Durch stumpfe Gewalt erstickt
Foto: dpa

Tönisvorst/Krefeld. Eine Fachärztin für Rechtsmedizin hat am Montag bei der Neuauflage des Raubmord-Prozesses vor dem Krefelder Landgericht ihr Obduktionsgutachten vorgetragen. Ein 81-Jährige Rentner war im Oktober 2014 in seinem Haus in St. Tönis überfallen worden. Dabei ist er erstickt: „Ersticken in Form von stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Hals” nannte die Rechtsmedizinerin des Düsseldorfer Landeskriminalamtes die Todesursache. Die Gewalt kann mit Händen, dem Unterarm oder dem Knie ausgeübt worden sein. Auf eine Möglichkeit festlegen könne man sich nicht.

„Es muss allerdings eine Weile anhalten, um den Blutfluss ins Gehirn so zu unterdrücken, dass es zum Ersticken kommt”, führte sie auf die Frage nach der Dauer aus. Nach 10 bis 30 Sekunden müsse man mit einer Bewusstlosigkeit des Opfers rechnen. Bei zwei bis drei Minuten bestehe Lebensgefahr, bei drei bis fünf Minuten sei davon auszugehen, dass der Gewürgte stirbt. Entscheidend sei auch die gesundheitliche Verfassung des Opfers. Bei einem Herz-Kreislaufleiden könne es schneller gehen.

Die Sachverständige betonte, dass es keine Anzeichen für eine Strangulation gebe. Dafür sei die Einblutung am Hals zu leicht. Es gebe auch zahlreiche weitere Verletzungen, unter anderem eine Fraktur des sechsten Halswirbels. Die Fraktur sei aber nicht als Ursache für den Tod zu sehen. Die Verletzungen im Halsbereich könnten auch Folge mehrerer, zeitlich versetzter, Einwirkungen sein.

Auffällig seien auch die Kopfverletzungen gewesen. Aus einer Schwellung der rechten Kopfseite könne man auf weitere stumpfe Gewalteinwirkung schließen. Sie habe zudem ein Monokelhämatom und eine Nasenbeinfraktur festgestellt. Außerdem fehlte ein Schneidezahn. Am Körper seien Verletzungen zu erkennen gewesen, einige davon könne man als Zeichen dafür sehen, dass der Rentner Angriffe abwehrt habe oder an den Armen fixiert worden sei. Die Rippenbrüche dagegen seien ihm bei der Wiederbelebung zugefügt worden.

Die Verhandlung wird am 30. Mai fortgesetzt. BL

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