Bußgelder: Kreis sieht sich im Recht

Nach zwei eingestellten Verfahren bleibt der Kreis bei seiner Praxis.

Tönisvorst. Nein, die Kreisverwaltung hat nichts verkehrt gemacht. So sieht es das Ordnungsamt in der Viersener Kreisverwaltung, was zwei Verfahren wegen Bußgelds angeht, die abgeschmettert und eingestellt wurden.

Zur Erinnerung: Anfang November gab es eine Verhandlung, weil ein Vorster an der Viersener Straße ein Bußgeld bekam. Der Mann wehrte sich und argumentiert, dass das Tempo-30-Schild von einem Anhänger verdeckt gewesen sei. Er bekam Recht bekommen, allerdings hatte er im Schriftwechsel von „betrügerischer Absicht“ gesprochen, so dass das Ordnungsamt ihn wegen Beleidigung verklagt hatte. Das hatte über 500 Euro gekostet.

In einer anderen Bußgeldsache hatte sich ein St. Töniser gewehrt, weil auf dem Beweisfoto eine Frau zu sehen war. Das Amt recherchierte und kam zu dem Ergebnis: Die Frau sei seine Tochter. Was nicht stimmte, wie das Amtsgericht bescheinigte. Es handelte sich um eine Kaufinteressentin für das Auto.

Muss sich das Ordnungsamt denn nun vorwerfen lassen, nicht genau hingesehen zu haben? „Nein“, sagt Hans-Georg Strompen, Leiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes in einer schriftlichen Stellungnahme. „Alle Einlassungen werden sorgfältig geprüft“, betont er. Zur Erinnerung: Als der Richter bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht das Beweisfoto ansah, äußerte er sofort Skepsis, dass es sich um die Beschuldigte handeln könne.

Warum wurde nicht auf einen klaren Hinweis im Vorfeld reagiert? Einen solchen gab es nicht, sagt Strompen. Hätte es ihn gegeben, hätte sein Amt reagieren müssen. Die tatsächliche Fahrerin sei erst bei der Gerichtsverhandlung benannt worden.

Zum anderen Fall: War die Klage wegen Beleidigung eine Revanche? Auch hier ein klares Nein. „Strafrechtliche Belange haben — unabhängig vom Ausgang eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens — grundsätzlich besondere Relevanz“, heißt es.

Die Strafanzeige sei weit vor dem „Abgabetermin des Verfahrens gestellt worden.“ Zu Deutsch: Nach Eingang des beleidigenden Schriftstückes wurde erst Anzeige erstattet, danach wurde in Sachen Ordnungswidrigkeit recherchiert.

Gibt es Konsequenzen? Geht es künftig nicht mehr so schnell vor Gericht? „Es besteht kein Anlass, die bisherige Praxis zu ändern“, betont Strompen.

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