Tönisvorst Fall Vauth: 12 000 Euro aus Erbfall verschwunden

Eine Mandantin erhielt ausgehandelte Zahlung nie. Der Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens ist vom Gericht abgelehnt worden.

Tönisvorst: Fall Vauth: 12 000 Euro aus Erbfall verschwunden
Foto: Jochmann

Tönisvorst/Krefeld. Am Dienstag wurde der Prozess gegen der Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth und seine Ehefrau wegen Untreue fortgeführt. Dabei ging es um einen der ersten Fälle, bei denen die mutmaßlichen Machenschaften der Angeklagten aufgefallen waren.

Zwei Zeugen schilderten dem Gericht einen erbrechtlichen Fall, bei dem es immerhin um über 12 000 Euro ging. Die eine Zeugin war die Mandantin des Angeklagten, der selbst auch den Titel Fachanwalt für Erbrecht führte. Der andere Zeuge war der Rechtsanwalt der Gegenseite. Der Vater der Zeugin war 2007 verstorben, woraufhin diese mithilfe von Lothar Vauth ihre Pflichtteilsansprüche gegen ihre Stiefmutter geltend machen wollte. „Er wurde mir von einer Freundin empfohlen“, erinnert sich die 52-Jährige. Mit ihm selbst habe sie nie gesprochen, sondern nur mit einem anderen Anwalt aus der Kanzlei.

Im Laufe des Erbverfahrens habe man sich mit der Gegenseite auf eine Zahlung von 12 000 Euro geeinigt. „Ich habe mich mit dem Betrag einverstanden erklärt und dann passierte nichts.“ Im September 2008 hätte das Geld an sie bezahlt werden sollen.

Nach langem Warten rief sie selbst beim Anwalt der Gegenseite an. Der schilderte am Dienstag im Zeugenstand seine Verwunderung über diesen Anruf. Denn seines Wissens nach sei das Geld bereits im September 2008 überwiesen worden. „Wir hatten die Akte bei uns bereits geschlossen und abgerechnet.“

Kurz danach wurde er von einem anderen Anwalt aus der Kanzlei Vauths angerufen, der sich ebenfalls nach dem Geld erkundigt hätte. Zwar konnte sich der Zeuge nicht mehr sicher an den Namen des Anrufers erinnern, aber er vermutete, dass es sich um Stephan Jellacic handelte. Der Jurist war es auch, der am Rosenmontag 2009 in der Kanzlei aufgrund eines Verdachtes einige Akten von Vauth durchging und ihn später mit Kollegen anzeigte.

Das Geld im Erbfall war tatsächlich bereits im September 2008 auf einem Kanzleikonto Vauths eingetroffen. An die Mandantin ausbezahlt wurde es nicht. Ob es von den Angeklagten unterschlagen wurde, wird die weitere Beweisaufnahme zeigen müssen.

Die Verteidigung scheiterte gestern mit dem Antrag, das gesamte Verfahren einzustellen. Zur Begründung hatte es geheißen, die originalen Buchungsunterlagen aus der Kanzlei seien verschwunden, was katastrophal für die Wahrheitsfindung sei. Das Landgericht sah dies anders und folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Danach sind die vorhandenen Unterlagen ausreichend, um die Tatvorwürfe nachzuweisen.

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