Das Schweigen des Angeklagten

Rechtsanwalt Gerd Meister ist nicht zu beneiden. Er muss einen Angeklagten verteidigen, dessen unterschiedliche Schuldeingeständnisse mehr als 50 eng beschriebene DIN-A-4-Seiten umfassen. Die Beweislage gegen Olaf H. sei „vernichtend“, räumt Meister vor Gericht ein.

Dann zeichnet er das Bild eines Angeklagten, der sich mit seiner Tat versucht auseinanderzusetzen, der begreift, was er angerichtet hat.

Eines Mannes, der psychisch instabil und suizidgefährdet ist, der deswegen nicht vor Gericht aussagen kann. Mutmaßliches Ziel der Verteidigungsstrategie: Dem Angeklagten eine Psychotherapie zu ermöglichen — und ihm zu ersparen, dass das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellt und eine Sicherungsverwahrung verhängt.

Doch das Gericht hat bereits klar gemacht, dass die vielen Widersprüche nur mit einer authentischen Schilderung vor Gericht beseitigt werden können: „Wenn es etwas zu therapieren gibt, setzt das voraus, dass man sich zu diesen Dingen bekennt.“ Dazu hat Olaf H. nun bis morgen Bedenkzeit.

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