So blitzt die Polizei im Kreis Viersen

Drei Möglichkeiten stehen den Beamten zur Verfügung. Dabei können sie halb versteckt bis zu 18 Meter vom Straßenrand entfernt stehen.

Kreis Viersen. Auch im neuen Jahr kontrolliert die Polizei im Kreis Viersen die Geschwindigkeit der Autofahrer — heute zum Beispiel an der Straelener Straße in Kempen und der L 444 in Tönisvorst. Doch wie genau? „Wir als Polizei verfügen über drei Möglichkeiten zur Messung“, erklärt Polizeihauptkommissar Rainer Schaepkens.

Messungen bis zu Entfernungen von einem Kilometer sind dabei mittels Lasermessgerät möglich. Das heißt, dass der Verkehrsteilnehmer nicht genau an dem Punkt, an dem die Polizisten stehen, zu schnell sein muss. Das Prinzip ist einfach: Der Messstrahl geht raus, trifft auf einen Reflektor wie Kennzeichen oder Scheinwerfer und löst damit den Messvorgang aus.

„Man muss sich das wie ein überdimensionales Fernrohr vorstellen, wobei der bedienende Kollege einfach den kleinen roten Punkt auf die reflektierende Fläche bringen muss. Die einzige Voraussetzung für dieses Messverfahren ist eine ordentliche Sicht“, erklärt Schaepkens. Das Verfahren läuft ohne Foto ab. Im Protokoll ist der Standort des Gerätes neben der Entfernung und der gemessenen Geschwindigkeit aufgelistet.

Eine weitere Messmethode ist der Radar. Bei der digitalen Bildaufzeichnung bauen die Polizisten ein Stativ mit Messgerät nicht weit entfernt vom Fahrbahnrand auf. Ähnliche Messgeräte nutzen Kreise und Kommunen, die ebenfalls blitzen. Allerdings haben sie die Anlage fest in einem Fahrzeug installiert.

Am unauffälligsten ist der Einseitensensor, kurz ESO genannt. Er besteht aus einem Sensor, zwei Kameras und zwei Blitzern. „Das Besondere ist, dass wir bis zu 18 Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen und messen können. Es ist sogar in beide Richtungen möglich. Auch Motorradfahrer haben hier schlechte Karten“, berichtet Schaepkens. Der Clou sind die beiden Kameras. Sie können sowohl auf je einen Fahrstreifen ausgerichtet sein oder aber hintereinander auf einer Seite blitzen. Damit kann die Polizei problemlos Motorradfahrer erfassen, die ansonsten, aufgrund ihres fehlenden Nummernschildes im Vorderbereich, nicht identifiziert werden können.

Der Toleranzwert bei den Messungen, der abgezogen wird, beträgt immer drei Prozent. Übrigens: Die Regelung, dass erst 50 Meter hinter einem Ortseingangsschild geblitzt werden darf, gilt längst nicht mehr.

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