Schlammschlacht vor Gericht

Im Verfahren zwischen dem Kreis Viersen und Ex-Jugendamtsleiter Thomas Weber werden die Vorwürfe um Pädophilie und sexistische Äußerungen nun genau geprüft.

Viersen. Auch vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat der Streit zwischen dem Kreis Viersen und seinem ehemaligen Jugendamtsleiter Thomas Weber gestern noch kein Ende gefunden. Der Kreis Viersen beharrte auf seinen Vorwürfen und lehnte einen Vergleich mit seinem ehemaligen Angestellten ab.

Das Gericht will nun Zeugen hören, um die Sachverhalte, die im Raum stehen, zu durchleuchten. Der Kreis hatte Weber im Januar fristlos gekündigt. Der Vorwurf: sexistische Äußerungen und Pädophilie. Unter anderem ging es um Bilder, die im Rahmen einer Prag-Fahrt des Vereins Jugend aktuell, dessen Vorsitzender Weber ist, entstanden und ins Internet gestellt worden waren. Die Krefelder Richterin hatte im ersten Verfahren vor dem Arbeitsgericht alle Vorwürfe zurückgewiesen und Weber eine Abfindung von fast 44 000 Euro zugesprochen. Dagegen hatte der Kreis Berufung eingelegt.

Der Vorsitzende Richter am Düsseldorfer Landgericht, Wulfhard Göttling, war gestern sehr bemüht, möglichst wenig von dem, was Weber gesagt haben soll, aber bestreitet, in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Kollegen gegenüber soll sich Weber abfällig und sexistisch über Frauen geäußert haben — sie seien nur zum Kochen und „für die Ausübung von Geschlechtsverkehr“, wie der Richter formulierte, da.

Nachdem es die Krefelder Richterin nicht interessiert hatte, was Weber gesagt oder nicht gesagt haben solle, wollte Göttling Genaueres wissen. „Wenn das wortwörtlich so gewesen sein sollte, müsste man darüber nachdenken, ob das ein angemessenes Verhalten wäre“, sagte er.

Auch beim Vorwurf Pädophilie wünscht sich das Gericht Aufklärung. Dabei geht es vor allem um die Entstehungsgeschichte eines Bildes, das Weber im Hintergrund zeigt — in einem T-Shirt mit einer Fellatio-Szene. Vor ihm stehen Jugendliche, die teilweise anstößige Handbewegungen machen. Während Weber erklärt hatte, es sei im Dunkeln in einer Überraschungssituation entstanden, hatte es für den Kreis Hinweise gegeben, dass Weber die Jungen zu dieser Handbewegung aufgefordert haben könnte. Das will das Gericht nun klären.

Auf die Vorwürfe zweier Männer, die nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ex-Jugendamtsleiter Anzeige erstattet hatten, weil sie Ende der 80-er Jahre von Weber sexuell belästigt worden seien, will sich das Gericht nicht stützen. Jedenfalls nicht allein. „Wenn es eine Brücke gäbe — von damals zu der Zeit, in der Herr Weber für den Kreis tätig war, dann müsste man das berücksichtigen“, sagte der Richter. Prag könnte diese Brücke sein.

Webers Rechtsanwalt Herbert Huppertz sieht das Verfahren verhalten optimistisch. „Das Gericht meint nun, bestimmte Sachverhalte aufklären zu müssen“, sagt er. Für das, was in Prag geschehen oder nicht geschehen sei, liege die Beweislast nun aber beim Kreis. Deutlich zufrieden zeigt sich Kreis-Anwalt Thorsten Leisbrock. „Das ist eine Kehrtwende im Prozess“, sagt er.

Ein neuer Verhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort