Richter verurteilt „Danny“ zu fast sieben Jahren Gefängnis

Der Mann aus Wegberg, der im Dezember 2013 in Schwalmtal zwei junge Frauen vergewaltigt hat, muss nach der Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung.

Richter verurteilt „Danny“ zu fast sieben Jahren Gefängnis
Foto: Archiv

Kreis Viersen/Mönchengladbach. Den Kopf gesenkt, den Blick zu Boden — so hörte sich Dennis S. (25) die Urteilsbegründung an. Die Richter am Landgericht Mönchengladbach hatten den Wegberger am Dienstag zu sechs Jahren und neun Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Für sie war erwiesen, dass Dennis S. „Danny“ ist — der Mann, der Schwalmtal im vergangenen Dezember 16 Tage lang in Angst und Schrecken versetzte. Junge Frauen und Mädchen trauten sich nicht mehr allein auf die Straße, weil sie Angst vor einer Vergewaltigung hatten.

Am späten Abend des 7. Dezember war eine 21-Jährige Opfer eines Sexualstraftäters geworden, der sich ihr gegenüber „Danny“ genannt hatte. Am Nachmittag des 18. Dezember wurde eine 19-jährige Joggerin auf einem Feldweg vergewaltigt.

Am 7. Dezember, vor der ersten Tat, war dem Mann eine weitere junge Frau begegnet. Sie konnte sich aber losreißen und weglaufen, als S. ihr Nahe kommen wollte. Mit dem Phantombild nach den Angaben des ersten Opfers gingen Polizeibeamte in Schwalmtal von Haus zu Haus und fragten in der Bevölkerung nach Hinweisen.

Der entscheidende Tipp war dann aber von einer ihrer Kolleginnen gekommen. Die Polizistin erkannte auf dem Phantombild einen Täter, der 2012 in Nettetal wegen Exhibitionismus festgenommen worden war.

Nachdem das Landeskriminalamt an der Strumpfhose des ersten Opfers DNA feststellen und bestimmen konnte, folgte der Abgleich mit dem nunmehr Verdächtigen. Die DNA stimmte überein. Am Abend des 23. Dezember wurde Dennis S. in seiner Wohnung in Wegberg festgenommen, am Morgen des Heiligen Abends schickte ihn ein Richter wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft.

Vor Gericht stufte der psychologische Gutachter Dr. Martin Albrecht den 25-Jährigen als voll schuldfähig ein. Dennis S. leide aber an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Therapien seien ihm nach früheren Taten bereits angeboten, von ihm aber stets abgelehnt worden.

Der Mann, den auch sein Vater als sehr „verschlossen und unnahbar“ beschrieben hatte, sei nicht fähig, sich in andere Menschen hineinzuversetzen und könne sich nicht an Regeln halten, so der Gutachter. Untherapiert seien von ihm weitere schwere Straftaten zu erwarten.

Die Taten hätten sich von Mal zu Mal gesteigert - aus Exhibitionismus sei am Ende Vergewaltigung geworden. Die Zeiträume zwischen den Vorfällen seien kleiner geworden. S. war erst Ende November 2013 aus der Haft entlassen worden, am 7. Dezember geschah die erste Tat. Vor den Taten in Schwalmtal war er zumindest einige Wochen in Freiheit gewesen.

Im Prozess hatte Dennis S. bis zum Schluss geschwiegen. Er hatte nicht gestanden — was den Opfern die Aussage erspart hätte — oder sich entschuldigt. Seinem ersten Opfer muss S. 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen, sollte er irgendwann entlassen werden.

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