Politiker streiten über Transport von Schülern

Nettetal. Manche dürfen fahren, manche müssen laufen: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Kind in Lobberich-Ost mit dem Bus zur Schule fahren kann, und das Nachbarkind, das fünf Meter näher zur Schule wohnt, laufen muss“, sagt Reiner Engbrocks (SPD).

Um solche „ungerechten Härtefälle“ zu vermeiden, hatte seine Fraktion „die uneingeschränkte Beförderung aus dem Baugebiet Lobberich-Ost zur Katholischen Grundschule (KGS) Lobberich“ beantragt.

Doch der Ausschuss für Schule und Sport lehnte am Mittwoch den Antrag „aus rechtlichen Gründen“ mehrheitlich ab. „Das ist ein altes Thema. Solche Probleme hat es immer schon gegeben, aus der Nummer kommen wir einfach nicht raus“, bedauerte Marcus Ploenes (Grüne). Die gesetzlichen Bestimmungen ließen da leider keinen Spielraum.

Die Hintergründe skizzierte Schuldezernent Armin Schönfelder: Grundsätzlich sei es Pflicht der Eltern, „dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zur Schule gelangen“. Die Aufwendungen der „Beförderung zur Schule“ jedoch können laut Schönfelder vom Schulträger ersetzt werden; hier biete die Stadt als Service „Schülerspezialverkehre“ an, Schulbusse also. Eine Voraussetzung: Der Schulweg muss für Schüler der Primarstufe „weiter als zwei Kilometer“ sein. Dieses Kriterium treffe auf einige Schüler in Lobberich-Ost zu, auf andere eben nicht. Um welche und wie viele Kinder es sich handle, dürfe man aus Datenschutzgründen nicht sagen. „Uns sind da ein bisschen die Hände gebunden“, meinte Schönfelder. Wenn man davon abweichen wolle, verstieße man gegen geltendes Recht.

Das ließ Hans-Willi Dröttboom (SPD) nicht gelten: „Für Nettetal als familienfreundliche Stadt müsste da doch was zu machen sein“, drängte er auf eine Ausnahme.

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