Vergewaltigung im Wohnwagen

Eine 74-jährige Frau wurde am Hariksee brutal missbraucht. Seit Montag muss sich ein 54-Jähriger vor Gericht verantworten. Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft.

Niederkrüchten. Besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung — das sind die Vorwürfe der Anklage, die Johannes T. am Montagmorgen im Gerichtssaal hört. Der 54-Jährige, der aus Schwalmtal stammt und vor seiner Inhaftierung auf einem Campingplatz am Hariksee wohnte, soll am Karsamstag nach der Feier zum Saisonauftakt auf dem Campingplatz eine 74-Jährige, die ebenfalls dort wohnte, in seinen Wohnwagen gelockt und mehrfach brutal vergewaltigt haben. Falls sie ihm nicht zu Willen sei, wolle er sie umbringen, soll er gedroht haben.

Johannes T. äußert sich dazu nur ganz knapp. Er habe sich von Motorrad-Rockern verfolgt gefühlt, nehme an, dass man ihm etwas ins Glas geschüttet habe, denn er könne sich an den Ablauf des Karsamstags absolut nicht mehr erinnern.

Der Angeklagte hat ein umfangreiches Vorstrafen-Register. Neben Diebstählen, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Führerschein finden sich dort auch Sexualdelikte. So ist er schon als 17-Jähriger verurteilt worden, weil er ein fünfjähriges Nachbarsmädchen vergewaltigte. 1997 ging er für 14 Jahre in Haft. Damals waren es gleich drei Vergewaltigungen, für die er verurteilt wurde. Im letzten Fall hatte er eine Achtjährige vergewaltigt und anschließend versucht, sie zu ermorden. Das Mädchen überlebte die Würgeversuche wie durch ein Wunder und wurde von einer Polizeistreife auf der Autobahn gefunden.

Damals lebte er in Hessen. Bei einer der Taten verschleppte er eine Offenbacherin an den Venekotensee, um sie dort gemeinsam mit einem früheren Schulfreund zu vergewaltigen. Die dritte dieser Taten gleicht der in der Osternacht am Hariksee. Damals war eine 58-Jährige das Opfer des damals 38-Jährigen gewesen, auch diesmal war die Frau 20 Jahre älter als er. In beiden Fällen soll er geschlagen und mit Mord gedroht haben, in beiden Fällen vergewaltigt, mit Metallgegenständen hantiert und zum Oralverkehr gezwungen haben.

Die erste der drei Taten war die Vergewaltigung am Venekotensee. Danach war er schon einmal kurz festgenommen worden, hatte die Tat aber bestritten. Im Prozess war die Frage, ob er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden oder Sicherungsverwahrung verhängt werden müsse, diskutiert worden. Grundsätzlich hatte der Gutachter auch damals schon die Gefahr gesehen, dass T. wieder Straftaten begehen könnte, die Voraussetzungen für eine Unterbringung seien aber nicht erfüllt gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. 2009 war er im Gefängnis dann noch einmal begutachtet worden. Doch trotz einer ungünstigen Prognose war eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich. Im Februar 2011 wurde er aus der Haft entlassen — trotz pessimistischer Einschätzung der Richter.

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