Mordversuche: Mehr als sechs Jahre Haft

Yvonne E. muss ins Gefängnis, Jana K. bekam zwei Jahre auf Bewährung.

Mönchengladbach/Nettetal. Am Mönchengladbacher Landgericht sind am Donnerstag Yvonne E. (45) und Jana K. (46) verurteilt worden. Yvonne E., die zuletzt in Nettetal wohnte, muss für sechs Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, Jana K. erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihr Urteil ist auch bereits rechtskräftig, weil sie es sofort akzeptiert hat, Yvonne E. kann noch in Revision gehen.

Für die Richter war es eindeutig, dass die beiden Frauen zwischen 2006 und 2009 mehrfach versucht haben sollen, den Ehemann (62) von Yvonne E. umzubringen. Drei Versuche waren angeklagt. Im Laufe des Prozesses war deutlich geworden, dass es noch mehr Versuche gegeben hatte — oder zumindest die Suche nach jemandem, der den Mord übernimmt.

An zwei der Taten war Jana K. beteiligt gewesen, das hatte sie auch so eingestanden, als sie sich bei der Polizei gestellt hatte. Dabei ging es um den Versuch, den Ehemann eine Kellertreppe hinabstürzen zu lassen, die mit Öl eingestrichen und mit Matchbox-Autos als rollende Stolpersteine versehen worden war.

Später hatten die beiden Frauen noch Schlafmittel in eine Flasche Batida de Coco gemischt. Yvonne E. war noch wegen einer dritten Tat angeklagt. Im November 2007 hat sie ihrem Mann auf dessen Heimweg aus einer Kneipe in Hückelhoven aufgelauert und ihm einen Stein über den Kopf geschlagen. Der Mann hatte alle Attacken überlebt.

Die Richter stellten fest, dass die Merkmale für einen Mordversuch gegeben waren. Die Frauen hätten heimtückisch gehandelt, ihr Opfer sei arglos gewesen. Für Yvonne E. treffe auch das Motiv der Habgier zu. Sie habe nicht nur von ihrem Mann immer wieder Geld erhalten, sondern sich sogar das Erbe seiner Mutter übereignen lassen — noch bevor diese gestorben war.

Yvonne E.s Verteidiger hatte immer wieder versucht, Jana K. als Lügnerin darzustellen. Sie habe sich die Mordgeschichten ausgedacht — und zwar als Rache dafür, dass Yvonne E. sich von ihr getrennt habe. Das sahen die Richter anders.

Als der Prozess bereits lief, hatte sich noch ein Zeuge gemeldet. Er erklärte, er sei vor Jana K. der Geliebte von Yvonne E. gewesen. Auch ihn habe sie schon gebeten, ihren Mann bei einer Wanderung in der Eifel zu Tode zu stürzen. Die Staatsanwaltschaft hatte für Yvonne E. sieben Jahre Haft gefordert und für Jana K. genau diese zwei Jahre auf Bewährung.

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