Menschenhandel: Vier Jahre Haft für den Krefelder Mahmut K.

Vor Gericht zeigte der 38-Jährige Reue: Bei Opfern entschuldigt.

Krefeld/Niederrhein. „Ich habe mich nie als Zuhälter gesehen“, sagte Mahmut K. am letzten Prozesstag. Das Landgericht Krefeld sah dies anders und verurteilte den 38-Jährigen am Montag zu vier Jahren Haft. Wegen Zuhälterei, schweren Menschenhandels und Vergewaltigung muss der Krefelder ins Gefängnis.

Dabei war es nicht die „Rache der Frauen“, wie es Mahmut K. gegenüber dem psychologischen Gutachter vermutete, die ihm die Strafe einbrachte, sondern vielmehr sein Lebensstil. In den Jahren 2007 bis 2010 hatte K. eine Reihe von Frauen zur Prostitution bewegt. Dabei soll Mahmut K. die Frauen auch geschlagen haben, wenn diese seine Forderungen nicht erfüllten.

Eine der Zeuginnen arbeitete zwar schon zuvor als Prostituierte, doch auch hier sei der Angeklagte als Zuhälter aufgetreten, kassierte den größten Teil der Einnahmen und schlug zu. Mit vier der Frauen hatte der Verurteilte ein Verhältnis. Zunächst gewann er das Vertrauen der Frauen, spielte ihnen Beziehungen vor, um sie dann zur Prostitution aufzufordern.

Dabei suchte er sich seine Opfer gezielt aus und bekam Tipps aus dem Rotlichtmilieu. „Ich habe die Frauen zu nichts gezwungen. Sie hätten jederzeit gehen können. Es gab Ohrfeigen, aber das hatte nichts mit der Arbeit zu tun“, wiederholte Mahmut K. in seiner abschließenden Erklärung nochmals vor Gericht. Er zeigte aber auch Reue: „Ich entschuldige mich dafür, die Frauen verletzt zu haben. Ich habe mir das Ganze schön geredet.“

Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant sei nicht mit anderen Zuhältern zu vergleichen. „Er ist nicht der böse Zuhälter, der Frauen schlägt und bedroht“, so der Verteidiger. Auch die Staatsanwältin räumte ein, dass einige der Frauen freiwillig mit der Prostitution begonnen hatten. Zum Weitermachen habe der Angeklagte die Frauen jedoch genötigt. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb vier Jahre und vier Monate Haft.

Die Verteidigung wollte auf den Zusammenhang der Straftaten mit dem erheblichen Alkohol- und Kokainmissbrauch verweisen und damit ein milderes Urteil erreichen. Doch der Gutachter stellte vor Gericht klar: „Der Suchtmittelkonsum war nicht Ursache des kriminellen Verhaltens, sondern Begleiterscheinung.“ Damit schied eine Strafmilderung aus.

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