Landwirtschaft: Bei Kälte kommt die Gülle raus

Das Ausbringen von Mist im Winter ist sinnvoll, hat aber gesetzliche Grenzen.

Kreis Viersen. Das Landleben hat viele Freunde — nicht so die Landwirtschaft. Das merkt momentan auch die Landwirtschaftskammer NRW in ihrer Außenstelle Viersen, wo ständig Beschwerden wegen Geruchsbelästigung durch Dünger eingehen: Den Leuten stinkt, was da von den Feldern kommt.

„Das Wetter ist ideal zum Ausbringen von Gülle, Stallmist und Kompost“, sagt Christian Küskens, Kreislandwirt aus Niederkrüchten. „Wenn Frost im Boden ist, verursachen wir mit Trecker und Güllefass keine Schäden auf dem Acker.“ Acht Tonnen Ladung hat so ein Güllefass, da kann man sich den Druck, der selbst bei breiten Ballonreifen auf das Erdreich ausgeübt wird, leicht ausrechnen. So verdichtet, wächst da nicht mehr viel.

„Wenn wir jetzt Gülle oder Mist ausbringen, dann können die Inhaltsstoffe im Boden umgesetzt werden und stehen den Pflanzen zur Verfügung, wenn sie im Frühjahr zu wachsen anfangen“, nennt er einen weiteren Grund für das „Mistfahren“ im Winter. Gegen Stallmist und Kompost hat der Gesetzgeber auch nichts einzuwenden. Sie unterliegen im Gegensatz zur Gülle keiner Sperrfrist und dürfen immer aufgebracht werden.

Landwirte, die in diesen frostigen Tagen mit dem Güllefass übers Feld knattern, begehen gleichwohl eine Ordnungswidrigkeit. Denn alle Düngesorten dürfen nicht auf tiefgefrorenen Boden gefahren werden, der mehr als zehn Zentimeter von der Oberfläche an gefroren ist. „Momentan haben wir je nach Bewuchs 20 bis 40 Zentimeter gefrorenen Boden“, sagt Josef Hamm, Berater bei der Landwirtschaftskammer in Viersen und zuständig für den Kreis Viersen und Heinsberg. Erst, wenn der Boden an der Oberfläche auftaut, dürfen stickstoffhaltige Dünger wieder aufgebracht werden. Und das ist im Moment nicht der Fall.

An Hamm wenden sich sowohl Landwirte wie Leute, die sich durch den Geruch belästigt fühlen. Er kennt die Düngeverordnung, die genau regelt, welcher Dünger wann auf welche Flächen aufgebracht werden darf, um die Böden so fruchtbar wie möglich zu halten. Darin steht auch, dass auf unbewachsene Böden Gülle nur dann aufgebracht werden darf, wenn sie innerhalb von vier Stunden eingearbeitet wird.

Von den Landwirten wird erwartet, dass sie den Düngerbedarf ihrer Feldkulturen genau errechnen und nicht überdüngen, wodurch das Grundwasser mit Nitraten belastet werden würde. Dafür lassen sie auch den Nährstoffgehalt ihrer Gülle untersuchen. Im Zweifelsfall wenden sich die rund 600 Landwirte im Kreis Viersen an ihn.

„Nächste Woche könnte es wieder wärmer werden“, sagt Hamm. Damit würde der Boden tauen und Gülle fahren wäre statthaft. „Wenn dabei aber warmer Regen fällt — was vorhergesagt ist — dann wird der Boden wieder schnell sehr weich“, sagt er. Und dann entstehen doch wieder die Verdichtungen, auf denen nicht viel wächst.

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