Flüchtling schweigt zu Prügel-Anklage

In der Innenstadt soll der 43-Jährige eine Nettetalerin geschlagen und in der Asylunterkunft einen Mitbewohner mit einem Messer bedroht haben.

Nettetal. Seit Dienstag verhandelt das Landgericht in Krefeld über den Fall eines Mannes, dem vorgeworfen wird, eine Frau auf offener Straße angegriffen zu haben. Außerdem solle er in einer Asylunterkunft einen Mitbewohner mit dem Messer bedroht haben. Festzustellen ist zunächst jedoch, ob der Angeklagte überhaupt verurteilt werden kann. Er ist möglicherweise psychisch krank.

Laut Anklageschrift soll der Mann eine heute 51-jährige Frau in der Lobbericher Hochstraße vom Fahrrad gezogen und mit Faustschlägen traktiert haben. Im Vorfeld des Verfahrens soll der Angeklagte gesagt haben, seine Handlungen würden gesteuert. Er selber wollte am ersten Verhandlungstag weder zu den Vorwürfen noch zu seinen persönlichen Verhältnissen Angaben machen.

Die möglichen Gründe für die Taten nannten die Zeugen bei ihrer Vernehmung durch das Gericht. In einem Fall habe der Mann sich vom Fahrradlicht einer Frau geblendet gefühlt, im anderen Fall war er nicht damit einverstanden, dass ein Mitbewohner in der Asylunterkunft eine Kochplatte benutzte.

Im März vergangenen Jahres war die heute 51-Jährige mit dem Fahrrad über die Hochstraße gefahren. Langsam, wie sie mehrfach betonte. Den 43-Jährigen habe sie zunächst gar nicht gesehen. Der sei plötzlich von hinten gekommen, habe sie festgehalten und ihr Faustschläge verpasst.

Mehrere Wochen habe sie Schmerzen gehabt, die Stellen seien dick und blau gewesen. Prellungen und Hämatome mussten ärztlich behandelt werden. Ihr Sohn rief kurz nach dem Angriff die Polizei. Die Beamten konnten den Mann noch vor Ort zur Rede stellen. „Die hat mich geblendet”, habe er gesagt, sich aber nicht weiter geäußert.

Nach dem Vorfall traf die Nettetalerin ihren Angreifer noch mehrmals in der Lobbericher Innenstadt. Meist habe sie es rechtzeitig geschafft, einen großen Bogen um ihn zu machen. Manchmal habe er sie auch gesehen und gedroht: „Wenn ich dich kriege, mach ich dich kaputt!” Einmal habe er sie sogar angespuckt. Einen Grund für die Wut könne sie nicht nennen: „Ich weiß es nicht, ich hab’ dem nichts getan”, unterstrich die Nettetalerin.

Schon im August 2012 hatte der Beschuldigte einen Polizeieinsatz ausgelöst. Einen Mitbewohner soll er mit einem Messer in der Hand dazu genötigt haben, die Küche in der gemeinsamen Unterkunft zu verlassen. Der 22-jährige Mitbewohner sagte, der Mann sei krank. Er habe mit ihm anfangs ein Zimmer geteilt, sei aber aus Angst innerhalb der Unterkunft umgezogen.

Am fraglichen Abend hatte er die Kochplatte des Beschuldigten benutzt. Der 43-Jährige habe ein Küchenmesser genommen, das auf dem Tisch lag. Ihm sei es nicht recht gewesen, dass der andere die Kochplatte aufheizte, um Essen zu erwärmen. Passiert sei zu dem Zeitpunkt zwar nichts, aus Angst habe er dennoch die Polizei gerufen, sagte der Zeuge nun vor Gericht. Nach seiner Festnahme im Juli vergangenen Jahres hatte der 43-Jährige angegeben: „Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen. Ich bin kein Krimineller.”

„Es geht in diesem Fall nicht um Bestrafung, sondern um die Frage, ob er in ein psychiatrisches Krankenhaus muss”, sagte der Richter zum Inhalt des Verfahrens. Ein Sachverständiger soll dazu am nächsten Verhandlungstag befragt werden.

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