Prozess Zahnarzt ohne Zulassung soll Patienten in Vorster Altenheim behandelt haben

Ein 58-Jähriger soll im Vorster Altenheim vier Patienten gehabt haben, obwohl er keine Approbation besitzt. Ihm wird Körperverletzung und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.

Zwei Zahnärzte müssen sich vor dem Kempener Amtsgericht verantworten (Symbolfoto).

Zwei Zahnärzte müssen sich vor dem Kempener Amtsgericht verantworten (Symbolfoto).

Foto: dpa

Vorst/Kempen. Körperverletzung, gewerbsmäßiger Betrug, Ausübung der Zahnheilkunde ohne Zulassung — um diese Anklagepunkt geht es in einem Prozess vor dem Kempener Amtsgericht. Dort müssen sich seit Dienstag zwei Männer verantworten, die im Vorster Altenheim vier Bewohner behandelt haben sollen.

Der eine der beiden Angeklagten, ein 58-jähriger Mann aus Grefrath, ist gelernter Zahnarzt, habe seine staatliche Zulassung zur Berufsausübung (Approbation) aber zurückgegeben. Der andere Mann (55), ein Mönchengladbacher, übt den Zahnarztberuf weiter aus. Der Grefrather, so der Anklagevorwurf, soll zwischen Mitte 2013 und Mitte 2015 in dem Vorster Heim insgesamt 29 Zahnbehandlungen durchgeführt haben. Vier Patienten sollen davon betroffen sein. Da er keine Zulassung besitze, sei die Abrechnung mit den Krankenkassen dann über seinen Kollegen, der quasi als Strohmann fungierte, erfolgt. „Dieser soll bei der Behandlung aber nur anwesend gewesen sein“, erklärte ein Sprecher des Krefelder Landgerichts auf WZ-Nachfrage.

Die Termine kamen offenbar über eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Altenheim und einem der Ärzte zustande. Weitere Einzelheiten dazu waren beim Träger des Hauses, den Alexianern, gestern nicht zu erfahren. Sie hatten 2014 nicht nur das Tönisvorster Krankenhaus, sondern auch beide Seniorenheime in der Stadt übernommen.

Zurück zum Prozess. Bei den Zahnbehandlungen seien Kosten zwischen elf Euro und 1300 Euro entstanden, informiert der Gerichtssprecher. „Die Kassenärztliche Vereinigung hätte diese Summen nicht zur Zahlung akzeptiert, wenn bekannt gewesen wäre, dass ein Arzt ohne Approbation die Behandlungen ausgeübt hat.“

Im Rahmen der Beweisaufnahme bei der Verhandlung in Kempen — den Vorsitz hat Amtsgerichtsdirektor Tim Buschfort — wurden jetzt unter anderem Angestellte der Zahnarztpraxis des Mönchengladbachers vernommen. „Beim nächsten Termin werden dann auch Patienten und Angestellte des Pflegeheims befragt“, kündigte der Gerichtssprecher an.

Der Fall wird in von der Staatsanwaltschaft als Körperverletzung gewertet, da eine schmerzhafte Behandlung ohne Zulassung ausgeübt wurde.

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