Wer möchte Schöffe werden?

Bei der Stadt Willich kann man sich bis 31. Mai bewerben.

Willich. Auf der Suche nach Bürgern, die bereit sind, die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe in der Amtsperiode von 2019 bis 2023 am Amtsgericht und am Landgericht in Krefeld zu übernehmen, ist die Stadt Willich. Denn das Schöffenamt nimmt eine wichtige Funktion in Form der sogenannten „Stimme des Volkes“ bei der Rechtsprechung ein.

Schöffen wirken gleichberechtigt mit Berufsrichtern an der Urteilsfindung im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht mit. Dazu sind gesunder Menschenverstand und -kenntnis sowie allgemeine Lebenserfahrung essenzielle Voraussetzungen — und wichtiger als Kenntnisse in Sachen BGB-Paragraphen oder Strafprozessordnung.

Um ein Schöffenamt können sich alle Bürger bewerben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtszeit älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind. Sie müssen in Willich gemeldet sein und dürfen weder vorbestraft noch entmündigt sein. Zudem dürfen sie beruflich nicht mit der Justiz verbunden sein (etwa als Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Justizvollzugsbeamte, Polizisten).

Außerdem sollten Bewerber eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung besitzen. Über die Aufnahme von Personen in Schöffen-Vorschlagsliste entscheidet der Stadtrat.

Ende 2018 wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Krefeld dann aus der dieser Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen aus.

Ansprechpartnerin für das Schöffenamt im Jugendstrafrecht ist Gabriele Kuhnt (Tel. 02154/949 547, E-Mail: [email protected]). Ansprechpartnerin fürs Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht: Valentina van Dornick (Tel. 02154/949 666, [email protected]). Bewerbungen werden bis zum 31. Mai entgegengenommen.

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden sich im Internet:

https://www.stadt-willich.de/de/dienstleistungen/schoeffenamt-und-schoeffenwahl/

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