Verfahren gegen vier Tönisvorster eingestellt

Tönisvorst/Krefeld. Am Krefelder Amtsgericht kam es jetzt zur Einstellung des Verfahrens gegen fünf Männer und eine Frau im Alter von 29 bis 41 Jahren. Den Angeklagten — vier wohnen in Tönisvorst, zwei in Wuppertal — war bandenmäßiger Betrug beziehungsweise Computerbetrug vorgeworfen worden.

Konkret sollen sich die Beschuldigten, die alle für eine Telekommunikationsfirma tätig waren, von November 2011 bis April 2013 zusammengetan haben, um mittels Täuschung Geschäftskunden zum Abschluss von Mobilfunkverträgen zu bewegen. Auf diese Weise wollten sie laut Anklageschrift die Auszahlung von unberechtigten Provisionen erwirken. Dabei sei einer der Angeklagten, ein 39-jähriger Tönisvorster, Geschäftsführer der Firma gewesen, die anderen fünf seine Mitarbeiter. Jenes Unternehmen vermittelte Kunden Mobilfunkverträge, unter anderem mit der Telekom. Laut der Aussage eines früheren Angestellten hätten die Angeklagten verschiedenen Kunden unter anderem Neuverträge, getarnt als Verlängerungen, verkauft.

Das Gericht entschloss sich dazu, das Verfahren einzustellen. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass es keine Bandenbildung gegeben habe. „Es wurde, wie in der Branche üblich, offensiv Werbung betrieben“, sagte er. Und die Grenze zwischen Werbung und Täuschung sei in dem vorliegenden Fall „nicht ganz klar abzugrenzen“. Der Ex-Geschäftsführer muss als Auflage 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten sowie 1500 Euro an die Staatskasse zahlen. Ein 33-jähriger Mitarbeiter erhielt eine Geldauflage in Höhe von 2500 Euro. sst

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