Tönisvorst Tönisvorster wegen Betrugs verurteilt

Das Strafmaß: Anderthalb Jahre Haft auf Bewährung.

Tönisvorst/Krefeld. Das Krefelder Amtsgericht hat einen 50-jährigen ehemaligen Unternehmer aus Tönisvorst wegen sechsfachen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem Mann war vorgeworfen worden, von Juni bis Dezember 2012 — er war damals Inhaber einer Firma, die sich auf „Systemräume“ spezialisiert hatte — bei einem tschechischen Unternehmen Waren inklusive Transportkosten im Gesamtwert von mehr als 78 000 Euro bestellt zu haben.

Es handelte sich dabei vorwiegend um Wohn- und Bürocontainer. In der Folgezeit zahlte der Tönisvorster — nach mehreren Mahnungen — allerdings lediglich einen Betrag von rund 11 600 Euro. Die Restsumme blieb er schuldig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 50-Jährigen vor, schon bei Kaufabschluss nicht beabsichtigt zu haben, die eingegangenen Verpflichtungen vollständig zu bezahlen und auch nicht in der Lage gewesen zu sein, die Rechnungen zu begleichen. Dies bestritt der Ex-Unternehmer jedoch. Er gab zu, alle in der Anklageschrift aufgeführten Waren bestellt zu haben.

Der Richter wies daraufhin, dass der 50-Jährige da aber schon Schulden hatte. Er verkaufte einem Ehepaar im Jahr 2009 ein Haus, wegen verschiedener Mängel forderte dieses aber die Kaufsumme in Höhe von mehr als 600 000 Euro zurück. Das ganze ging vor Gericht, der nun Verurteilte verlor den Prozess, dachte aber nach eigener Aussage, die Revision zu gewinnen oder sich mit den Klägern einigen zu können. Daher sei er davon ausgegangen, die Rechnungen für die Container begleichen zu können.

Der 46-jährige Inhaber der tschechischen Firma, bei der die Waren bestellt wurden, sagte im Zeugenstand aus, dass der Tönisvorster ihm immer noch Geld schulde.

Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte dem Tschechen nun 200 Euro pro Monat bezahlen. ste

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