Betreuung Streit um Kitaplatz-Vergabe landet vor Gericht

Eine Familie aus St. Tönis kämpft um mehr Transparenz bei der Zuweisung einer Betreuung. Jetzt soll ein Gericht entscheiden.

Betreuung: Streit um Kitaplatz-Vergabe landet vor Gericht
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Tönisvorst. Das Thema Vergabe von Kita-Plätzen beschäftigt die deutschen Gerichte zurzeit in verschiedenen Punkten. Die Plätze sind vielerorts rar. Das sorgt für Konfliktpotenzial. Auch die Stadt Tönisvorst und der Kreis Viersen streiten sich zurzeit mit einer St. Töniser Familie vor Gericht.

Die Familie hätte für ihren Sohn im vergangenen August gerne einen Kita-Platz gehabt. Drei Einrichtungen, eine davon in städtischer Trägerschaft, kamen für sie in die engere Auswahl, doch eine Aufnahme fand der Dreijährige in diesen nicht. Stattdessen wurde ein Platz in einer anderen Stadt-Kita angeboten. Aber keine Begründung, warum. Die Eltern ärgert, dass sie keine Information darüber bekommen, warum sie keinen Platz in den Wunsch-Kitas erhalten haben. Auskünfte seien nicht zu bekommen, so dass sie sogar offiziell Beschwerde einlegten.

„Unser zentrales Anliegen ist eigentlich — neben dem Platz für unseren Sohn —, das Kita-Plätze, die der Jugendhilfeplanung und damit der öffentlichen Finanzierung unterliegen nach transparenten und ermessensfehlerfreien Kriterien vergeben werden, Härte- bzw. Sonderfälle mal ausgenommen. Da ist sowohl bei der Stadt als auch bei den freien Trägern viel zu tun“, betont der Vater.

Die Stadt Tönisvorst verweist bei der Frage auf den Kreis Viersen. Dieser will sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht konkret äußern. In den Fragen der Aufnahme sei aber grundsätzlich der Träger zuständig — in diesem Fall also die Stadt. Auf der Homepage der Stadt Tönisvorst findet man mittlerweile die Kriterien zur Vergabe aufgeführt. Berufstätigkeit der Eltern, Geschwisterkinder und Sonderfälle sind solche Kriterien. Der Familie reicht das nicht, um zu erkennen, warum ihr Sohn nicht in den gewählten Kitas aufgenommen wurde. Daher wollen sie nun abwarten, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Schwierig ist der Fall darum, weil der Kreis Viersen als Träger des Jugendamtes für den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz Ansprechpartner ist, die Stadt Tönisvorst aber Träger der besagten Kita ist. In erster Instanz hatte das Gericht entschieden, dass die Stadt Tönisvorst und nicht der Kreis Viersen zuständig sei.

Das Thema beschäftigt auch andere Städte. Vor einigen Wochen sorgte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster für Aufmerksamkeit. Dort hatten Eltern gegen das Vergabeverfahren der Stadt Münster geklagt. Diese hat daraufhin ihre Kriterien überarbeitet, um für mehr Transparenz zu sorgen.

Aber der St. Töniser Familie brennt auch noch ein anderes Thema auf den Nägeln. Nämlich die Gebühren. Auch dazu gibt es schon in anderen Städten Diskussionen. Streitpunkt ist unter anderem die Tatsache, dass die Betreuung bei einer Tagesmutter wesentlich teurer ist als die Betreuung in einer Kita. Schließlich habe man gar keine Wahlmöglichkeit. „Dann muss es doch auch das Gleiche kosten“, so der betroffene Vater. Daher hat er Widerspruch gegen die Gebühren eingelegt.

Die Familie könnte sich vorstellen, auch diese Frage von einem Gericht klären zu lassen. Auch dieses Thema beschäftigt schon zahlreiche Gerichte. Andere Städte haben in dieser Sache Bewegung signalisiert.

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