Schwarzarbeit im H2Oh vor Gericht

Der ehemalige Badleiter und ein früherer Geschäftsführer müssen sich verantworten. Der Schaden soll über 87 000 Euro betragen.

Tönisvorst. Definitiv: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aber sie mahlen. Über zweieinhalb Jahre ist es her, dass das Tönisvorster Schwimmbad H2Oh Ziel einer Razzia war. Und jetzt findet just diese Aktion ein gerichtliches Nachspiel. Es geht um nicht gezahlte Beiträge an Krankenkassen und falsch gemeldete Arbeitsverhältnisse.

Ab dem 2. September müssen sich der damalige Geschäftsführer (54) und der Badleiter (41) vor dem Amtsgericht in Krefeld verantworten. Zwischen September 2003 und September 2008 sollen beide den Krankenkassen Arbeitnehmer-Beiträge nicht gezahlt haben.

Möglicherweise, so war zu hören, waren Menschen auf 400-Euro-Basis beschäftigt, obwohl sie eigentlich auf Steuerkarte hätten angestellt werden müssen. Steuerfachleute sprechen hier von einem illegalen „Lohnsplitting“.

Konkret: Anstatt eine Vollzeitkraft zu beschäftigen, werden mehrere 400-Euro-Kräfte geholt, und niemand wundert sich, dass eigentlich immer der gleiche Mann oder die gleiche Frau arbeiten kommt. Das genau wirft die Anklage dem Ex-Badleiter Rainer S. aus Kaldenkirchen und dem früheren Geschäftsführer Wolfgang D. aus Schwerte vor, und zwar in 1 127 Fällen.

Den dabei entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft in ihrer Klageschrift auf 87 387 Euro. Betroffen waren die Techniker Krankenkasse, die AOK Rheinland-Hamburg und die IKK. Der Kaldenkirchener hat die Vorwürfe im Vorfeld des Prozesses eingeräumt.

Damaliger Badbetreiber war die Firma GMF, die einen Großteil ihrer Bäder im süddeutschen Raum hat. Der Badleiter soll, so die Anklage, zu geringe Arbeitszeiten und Lohnsummen an die Sozialversicherungsträger gemeldet haben.

Außerdem habe er einige Arbeitnehmer überhaupt nicht angemeldet. Geschäftsführer Wolfgang D. wiederum soll das alles gewusst und seiner Firma nicht Bescheid gesagt haben.

„Es fiel schon auf, dass das Schwimmbad eine hohe Mitarbeiterzahl hatte“, ist aus dem Umfeld des H2Oh zu hören. Wie war denn seinerzeit die Bundespolizei auf die Idee gekommen, sich sowohl im Schwimmbad wie in der Privatwohnung von Rainer S. umzusehen? „Möglicherweise war da noch eine Rechnung offen“, vermutet ein Insider. Von einem „anonymen Hinweis“ hatte 2009 die WZ berichtet.

Gegenüber der WZ hatte GMF-Geschäfsführer Wolfgang D. im Jahr 2009 geäußert, dass es sich um einen „ganz normalen“ Vorgang handele. Damals wurde auch die Politik informiert. Es sei um „Geschäftsabläufe und möglicherweise Schwarzarbeit“ gegangen, hieß es in einer Erklärung im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses.

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