Tierquälerei in Schiefbahn: Suche nach Täter läuft

Seit 2016 hat es in Schiefbahn drei Fälle gegeben, bei denen Tiere in ein Schlagfallen gerieten. Dabei werden beide Beine kurz unterhalb des Gelenks abgetrennt.

Der Kranich hat sich an einer Schlagfalle verletzt und beide Füße verloren. Das Tier musste eingeschläfert werden.

Der Kranich hat sich an einer Schlagfalle verletzt und beide Füße verloren. Das Tier musste eingeschläfert werden.

Foto: Frank Seifert

Schiefbahn. Der schockierende Fall von Tierquälerei aus Schiefbahn bewegt die Gemüter. Wie berichtet, war ein etwa drei Jahre alter Kranich am Rande eines Wohngebiets in Richtung Neersen in eine Schlagfalle geraten. Beide Beine wurden kurz unterhalb des Gelenks abgetrennt. Die Wunden bluteten stark, die alarmierte Feuerwehr verständigte die Untere Naturschutzbehörde. Doch diese konnte den Kranich nicht mehr retten, der Vogel musste eingeschläfert werden.

Nach Auskunft der Kreisverwaltung handelt es sich um den dritten Fall dieser Art im Kreis Viersen seit 2016. In den vorherigen Fällen waren ein Marder und ein Dompfaff betroffen. Auch sie mussten eingeschläfert werden.

„Die Fallen sind frei verkäuflich. Es ist aber verboten, sie für die Jagd zu benutzen“, betont ein Sprecher der Kreisverwaltung. Jäger, die „Tellereisen“ einsetzen, müssten mit einer Anzeige, Geldbußen bis zu 50 000 Euro sowie einer Freiheitsstrafe rechnen.

„Schlagfallen stellen auch eine Gefahr für spielende Kinder sowie Hunde, Katzen und andere Haustiere dar“, sagt Philippe Niebling, Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde. Diese versucht weiter, den Täter zu ermitteln. Bis gestern waren dazu noch keine Hinweise eingegangen. Wer Informationen zum Verursacher und zu weiteren Standorten von Fallen geben kann, sollte sich bei Niebling unter Tel. 02162/39 1406 melden.

Bei dem vorliegenden Fall handelte es sich um die erste Alarmierung der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen einer neuen Zusammenarbeit mit den Feuerwehren. Diese verständigen seit Anfang des Jahres die Behörde in Fällen, bei denen Haus- oder Wildtiere betroffen sind. Die Aufgabe besteht darin, die Tiere fachgerecht zu retten und gegebenenfalls unterzubringen. WD

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