Mord an Rentner Johannes W. Prozess: Beging die Polizei eine Straftat?

Im Mordprozess monieren Verteidiger das Vorgehen bei den Vernehmungen der Angeklagten.

Mord an Rentner Johannes W.: Prozess: Beging die Polizei eine Straftat?
Foto: dpa

Tönisvorst. Er ist Opfer geworden. Das stand für den Rechtsanwalt zweifelsfrei fest. Allerdings meinte er nicht den Rentner aus St. Tönis, der im vergangenen Oktober in seinem Haus an der Grenzstraße überfallen und getötet worden war. Nein, der Strafverteidiger hatte seinen Mandanten im Blick. Der sei von der Polizei rechtswidrig vernommen worden. „Er wurde gefügig gemacht.“ Der Prozess um die Tötung des 81-Jährigen im vergangenen Oktober ging am Montag in die nächste Runde.

Mittlerweile haben alle Angeklagten ihre ursprünglichen Aussagen zurückgezogen. Ihre Verteidigungen haben beantragt, dass alle Ergebnisse der polizeilichen Vernehmungen nicht zu verwerten sind. Sprich: Das Verfahren tritt auf der Stelle, droht in einer Antragsflut zu versinken. Und auch bei der Verhandlung selbst ist der geordnete Verlauf nicht immer gegeben. Da rufen Verteidiger in eine Zeugenaussage hinein. Da zweifelt ein Verteidiger an, es habe am Tisch der Vorsitzenden Richterin keinen Kammerentscheid gegeben, weil ein Schöffe nicht deutlich genug genickt habe.

Alles dies wäre unterhaltsam, ginge es nicht um den Tod des älteren Mannes, der an der Grenzstraße in St. Tönis lebte. Immerhin, über die Todesursache gibt es offenbar keinen Zweifel. Am Montag sagte die Pathologin aus, die den Leichnam des Rentners obduziert hatte. Hauptsächliche Todesursache sei gewesen, dass der Mann erwürgt worden sei. Die Ärztin schilderte kühl die Fakten, dennoch war klar ersichtlich, wie hoch das Maß an Gewalt war, dass die Täter angewendet haben müssen.

Außer dem Erwürgen wurde der Mann massiv gegen den Kopf geschlagen, so war z.B. die Nase gebrochen. Ihm wurde zudem der sechste Halswirbel gebrochen. Zwar habe er zunächst reanimiert werden können, sie könne sich aber nicht vorstellen, dass er ansprechbar gewesen sei. Die Schädigungen seien zu groß gewesen.

Die Vernehmung von Chefermittler Ingo Thiel geriet dagegen erneut zum Gezerre. Die Verteidigung verhinderte, dass dieser für seine Aussage einen Bildschirm einsetzen konnte. Außerdem durfte er keine Ermittlungsergebnisse nennen. Und die Akten, in denen die Vernehmungen protokolliert sind, seien „falsche Dokumente“.

Der Blick in den Zuschauerraum machte deutlich: Zufriedene Gesichter bei Angehörigen und Freunden der Angeklagten, während sich bei vielen Beobachtern eine Mischung von Ratlosigkeit und schierem Entsetzen spiegelte. (wird fortgesetzt)

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