Prozess: Attacke auf Leiterin eines Supermarktes

Wegen räuberischen Diebstahls wurde ein Viersener (42) zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Vorst. Das war schon eine üble Szene, die sich am 5. Mai dieses Jahres im Rewe-Markt an der Kempener Straße in Vorst abgespielt hatte. Dort hatte sich ein 42-jähriger Junkie aus Viersen zunächst bei den Spirituosen bedient und wollte diese mitgehen lassen. Dabei wurde er von der Marktleiterin gestört, es kam zu einem Gerangel.

Am Montag musste der Mann sich wegen räuberischen Diebstahls vor dem Krefelder Schöffengericht verantworten. Und dieses verurteilte ihn zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis — ohne Bewährung.

Der Angeklagte räumte die ihm zur Last gelegten Taten ein. Schon zwei Wochen vorher hatte er Spirituosen in einem Wert von rund 400 Euro mitgehen lassen. Am 5. Mai tauchte er erneut auf, steckte sich drei Flaschen Champagner, drei Flaschen Remy Martin und sechs Flaschen Tequila ein und wollte damit das Geschäft verlassen.

Das versuchte die Marktleiterin zu verhindern. Der Viersener stieß sie beiseite, die Frau fiel hin, zog sich starke Prellungen zu, langanhaltende Schmerzen waren die Folge. Zusätzlich stellte sich draußen der Ehemann der Marktleiterin dem Dieb in den Weg.

Erneut riss sich der 42-Jährige los und schleuderte die Tasche, in der sich der Cognac und der Champagner befanden, in dessen Richtung. Der Beworfene konnte ausweichen, stürzte aber.

Beim Strafmaß kam eine Bewährung für das Gericht nicht infrage. Dazu war der Angeklagte bereits zu oft aufgefallen, hauptsächlich wegen Diebstählen oder auch Fahrens ohne Führerschein. Durch Gewalt war der Viersener jetzt zum ersten Mal straffällig geworden.

Der 42-Jährige hat eine lange Drogenkarriere hinter sich, war eine Weile sauber, hängt aber seit rund zwei Jahren wieder an der Nadel. Er benötigt nach eigenen Angaben rund fünf Gramm Heroin täglich, was rund 100 Euro kostet.

Das Verfahren wegen Angriffs auf den Mann der Marktleiterin wurde eingestellt. Es sei bereits genügend zusammengekommen, befand das Gericht. Mit dem Strafmaß hatte Verteidiger Klaus Scheuer wohl das Äußerste für seinen Mandanten herausgeholt.

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