Kitas im Kreis können sich auf Geld vom Land freuen

Insgesamt fließen rund 7,7 Millionen Euro an die kommunalen und freien Träger der Einrichtungen.

Kreis Viersen. In Nordrhein-Westfalen können sich die Träger von Kindertagesstätten über eine Finanzspritze freuen. Die Landesregierung hatte das „Kitaträger-Rettungsprogramm“ auf den Weg gebracht. Das Kreisjugendamt Viersen hat Anfang des Monats die Auszahlung des Geldes veranlasst, wie aus der Vorlage zum Jugendhilfeausschuss am 21. Februar hervorgeht.

Der Kreis Viersen bekommt rund 2,4 Millionen Euro für die Kitas in der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes. Davon gehen rund 1,6 Millionen Euro an freie Träger. Die Stadt Tönisvorst bekommt für ihre eigenen kommunalen Kitas 288 576 Euro. Für Einrichtungen in Tönisvorst erhalten freie Träger, darunter die Horizonte GmbH für die katholischen Kitas, DRK, Awo und die Elterninitiative Biberburg, insgesamt knapp 420 000 Euro.

Die Gemeinde Grefrath unterhält keine eigenen kommunalen Kitas. Zu den freien Trägern gehören der evangelische Kirchenkreis Krefeld, der katholische Kirchengemeindeverbund Grefrath, DRK, Awo sowie zwei Elterninitiativen. Sie erhalten laut Kreis Viersen insgesamt fast 365 000 Euro.

Die Städte mit eigenem Jugendamt übernehmen die Abrechnung selbst. Laut einer Auflistung des Landesfamilienministeriums erhält die Stadt Willich zusammen für kommunale Kitas und Einrichtungen von freien Trägern 1 425 150 Euro. Die Stadt Kempen erhält 853 220 Euro, die Stadt Viersen 1 863 890 Euro und Nettetal 1 111 370 Euro.

Die Träger können den Einmalbetrag für dieses und das nächste Jahr verwenden. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus den Gruppenformen und den Betreuungszeiten. So gibt es gestaffelt von 380,81 Euro für einen 25-Stunden-Platz in einer Ü3-Gruppe bis hin zu 1830,55 Euro für einen 45-Stunden-Platz in einer U3-Gruppe.

Der Landtag NRW hatte Mitte November das Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen verabschiedet. Viele Träger im Land hatten bemängelt, dass sie deutlich unterfinanziert seien. Einige drohten sogar mit Schließung.

Laut Städte- und Gemeindebund NRW entstand dieses Defizit, weil die im Gesetz festgelegte Steigerungsrate von 1,5 Prozent bei den Kindpauschalen — der Zuschuss pro Kind an den Kita-Träger — nicht ansatzweise den Kostenzuwachs etwa durch Tarifsteigungen im Personalbereich in den zurückliegenden Jahren aufgefangen habe.

Laut Landesfamilienministerium ist es die erste Maßnahme, um die finanzielle Not der Träger zu beseitigen und die Unterfinanzierung der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen zu beenden. Insgesamt erhalten die Kitas eine Finanzspritze von 500 Millionen Euro.

In einem zweiten Schritt will die Landesregierung für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sorgen und das Kinderbildungsgesetz reformieren. In einem dritten Schritt sollen die Qualität verbessert und die Öffnungszeiten flexibilisiert werden. ulli

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