Höhenunterschied ist schon seit 2016 bekannt

Die Kreisverwaltung widerspricht einer Erklärung der Stadt Tönisvorst.

 Symbolbild.

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Foto: Oliver Berg

Vorst. Häuslebauer im Neubaugebiet „Am Försterhof“ (Vorst-Nord) haben schon Probleme, bevor der erste Stein gemauert ist. Wie sie vor zwei Wochen erfahren haben, liegen ihre Grundstücke teilweise bis zu einem Meter unter dem künftigen Straßenniveau. Folge: Das Gelände muss angeschüttet werden, was zu Kosten und Zeitverlusten führt (die WZ berichtete).

Doch wie lange ist dieses Problem eigentlich bekannt? Die Tönisvorster Stadtverwaltung hat dazu mitgeteilt, dass dies kürzlich erst im Zuge der Baugenehmigungsverfahren festgestellt worden sei. Der entsprechende Bebauungsplan „Vo-39A Am Försterhof, Teil 1“ hatte bereits am 1. September 2017 Rechtskraft erlangt. Hat die Aufsichtsbehörde beziehungsweise die Stadt vielleicht damals schon von dem Niveauunterschied gewusst? Das wollen einige betroffene Grundstückskäufer von der Aufsichtsbehörde erfahren haben. Und sie haben offenbar Recht mit dieser Behauptung.

Markus Wöhrl, Pressesprecher der Kreisverwaltung, hat auf Nachfrage der WZ zu der Problematik Stellung genommen. Danach sei das Amt für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erstmals im Juni 2016 eingeschaltet worden. Der Kreis habe damals in seiner Stellungnahme bauaufsichtlich keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken geäußert, aber bereits darauf hingewiesen, „dass Höhenunterschiede der geplanten Baugrundstücke zur öffentlichen Verkehrsfläche bestehen“. Dies könne bei der späteren Umsetzung des Bebauungsplanes zu Schwierigkeiten führen, „denen man sinnvollerweise schon vorab im Bauleitplan durch entsprechende Festsetzungen entgegenwirken kann, die dann für alle Bauwilligen Anwendung finden“.

Weiter erklärt Wöhrl, dass im Rahmen einer zweiten Offenlage im Januar 2017 der Kreis Viersen erneut auf die „bisher unberücksichtigten bauaufsichtlichen Hinweise“ (nämlich den Höhenunterschied) aufmerksam gemacht habe. Danach hatte die Stadt Tönisvorst als Trägerin der Planungshoheit über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen eines Abwägungsvorganges ermessensfehlerfrei zu entscheiden, so Wöhrl.

Die Stadt Tönisvorst hatte mit der Vermarktung des Neubaugebiets im August 2017 begonnen. Insgesamt 70 Grundstücke wurden angeboten. Sie kosteten 200 bzw. 205 Euro je Quadratmeter — provisionsfrei und voll erschlossen, wie es damals hieß.

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