Ärger nach Fernseher-Kauf

Erst gibt der eingebaute Receiver den Geist auf — und nun ist das neue Gerät ganz kaputt.

Ärger nach Fernseher-Kauf
Foto: dpa

Willich. Als Gabriele Schmelzer in der Krefelder Markthalle im Oktober vergangenen Jahres einen Fernseher für ihre Mutter kaufte, konnte sie nicht ahnen, dass ihr dieser Kauf eine Menge Ärger, Aufregung und letztendlich auch Kosten bescheren würde. Der dortige Verkäufer empfahl der Willicherin ein Gerät mit eingebautem Receiver. Ein Tipp, den Schmelzer befolgte.

Weihnachten gab der eingebaute Receiver allerdings den Geist auf. „Wir haben über die Feiertage einfach den alten externen Receiver angeschlossen und das Fernsehen lief wieder“, berichtet Schmelzer. Zwischen Weihnachten und Silvester wollte Schmelzer das defekte Gerät in der Markthalle reklamieren, erfuhr dabei allerdings vom Verkäufer, dass es dort nicht angenommen werde. Der Verkäufer verwies stattdessen auf eine Hotline.

Nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen und stundenlangem Warten erreichte Schmelzer am 8. Januar unter der angegebenen Hotline-Nummer einen Menschen. „Er fragte mich, ob ich Internet hätte und ein Smartphone. Als ich das verneinte, legte er mit einer abfälligen Bemerkung einfach auf“, berichtet die 55-Jährige. Erneute Versuche brachten das Ergebnis, dass ihr ein Retourenschein sowie eine Originalverpackung zugeschickt werden sollten. Die eigene Verpackung, in der der Fernseher steckte, hatte Schmelzer schon entsorgt.

Der Retourenschein kam auch — aber kein Karton. Schmelzer versuchte erneut, jemanden über die Servicenummer zu erreichen, gab aber nach mehreren Versuchen entnervt auf. „Ich habe den Fernseher dann eigenhändig verpackt und zu der angegebenen Adresse nach Heiligenhaus geschickt. Ich war mehr als nur sauer, dass das Gerät nicht da angenommen wurde, wo ich es auch gekauft hatte“, erzählt Schmelzer.

Von Heiligenhaus kam das Paket allerdings zurück. Begründung: Es handele sich um keine Originalverpackung, daher werde es nicht angenommen. Als Schmelzer den Fernseher wieder auspackte, musste sie feststellen, dass ein weiterer Schaden aufgetreten war: Der Bildschirm war kaputt. Sie suchte die Willicher Post auf und machte eine entsprechende Schadensmeldung. Seitdem wartet sie. „Keiner fühlt sich zuständig“, klagt sie an.

Nach Aussagen der Deutschen Post liege eine eindeutige Sachlage vor. „Wir gehen einen Vertrag mit dem Absender ein. Der Absender trägt das Risiko, wenn etwas mit der Verpackung nicht stimmt. Da in diesem Fall ein Retourenaufkleber genutzt wurde, ist das Unternehmen in Heiligenhaus der Absender. Das heißt, die Post muss sich mit dem Unternehmen auseinandersetzen und nicht mit der betroffenen Person in Willich“, erklärt Britta Töllner von der Pressestelle der Post. Wobei diese bereits überprüft habe, ob der Schaden in Form des defekten Bildschirms ihr zu Lasten gelegt werden muss oder ob es an einer nicht angepassten Verpackung lag. In diesem Fall sei die Verpackung nicht ausreichend gewesen, die Post als Transporteur treffe keine Schuld.

„Wir haben in Sachen Verpackung auf unseren Internetseiten Tipps für unsere Kunden, wie die unterschiedlichen Dinge eingepackt werden sollen, damit sie keinen Schaden erleiden“, informiert Töllner. Sie hoffe, dass sich das Unternehmen in Heiligenhaus mit der Willicherin in Kontakt setze und sich kulant zeige.

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