Ein Ort für gemeinsames Lernen

In Vorst soll eine Beschulung von Kindern, die sonderpädagogisch unterstützt werden müssen, möglich werden. Der Schulausschuss muss noch zustimmen.

Ein Ort für gemeinsames Lernen
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Vorst. Die Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Vorst soll als Ort des Gemeinsamen Lernens benannt werden. Um die Zustimmung dazu hat das Schulamt des Kreises Viersen Bürgermeister Thomas Goßen Anfang des Jahres gebeten. Das wird Thema im nächsten Tönisvorster Schul- und Kulturausschuss. Er tagt am Mittwoch, 21. Februar, ab 18 Uhr im Rathaus St. Tönis, Hochstraße 20a.

Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalens besteht die Notwendigkeit, dass die Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers, in diesem Fall also der Stadt Tönisvorst, Orte des Gemeinsamen Lernens einrichtet. Hintergrund ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen.

Eltern von Kindern mit Bedarf an sonderpädgogischer Unterstützung wird das Recht eingeräumt, dass ihr Kind ein Angebot Gemeinsamen Lernens an einer Regelschule erhält. Die personellen und sächlichen Voraussetzungen müssen bereits am Förderort erfüllt sein oder mit einem vertretbaren Aufwand erfüllt werden können.

Die Grundschule in Vorst verfügt nach Ansicht der Schulräte Thomas Mohr und Susanne Wilms „schon seit längerer Zeit über personelle Ressourcen zur sonderpädagogischen Unterstützung von Kindern. Damit einhergehend sind Erfahrungen in der Förderung von Kindern mit verschiedenen Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung vorhanden“.

Die Benennung der Grundschule Vorst als Ort des Gemeinsamen Lernens würde langfristig eine wohnortnahe Beschulung Vorster Kinder ermöglichen, die sonderpädagogisch unterstützt werden müssen, so die Schulräte.

Die Verwaltung legt der Politik das Thema nun im Schul-ausschuss vor und empfiehlt die Zustimmung. In Vorst könnten die sächlichen Voraussetzungen „mit geringem Mehraufwand geschaffen werden“. Mittel des Landes stünden laut Vorlage „aus dem Belastungsausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion zur Verfügung“.

Personal zum Aufbau des Gemeinsamen Lernens werde „den Schulen vom Schulamt für den Kreis Viersen zugeteilt“.

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