Kempen Stillstand am Heyerdrink

Immer noch kein Baustart in Kempens Innenstadt. Zwischen der GWG als Bauherrn und dem Kreis Viersen herrscht Uneinigkeit.

Kempen: Stillstand am Heyerdrink
Foto: Kurt Lübke

Kempen. Die Stadt Kempen braucht dringend günstigen Wohnraum. Dies ist schon seit vielen Jahren klar. Und deshalb waren alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung froh, dass mit dem ehemaligen Tankstellen-Gelände am Heyerdrink ein geeignetes Grundstück in Innenstadtlage auserkoren werden konnte, um vier Mehrfamilienhäuser mit teils öffentlich geförderten Wohnungen zu bauen. Mit der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (GWG) des Kreises Viersen wurde aus Sicht der Stadt ein zuverlässiger Partner gefunden. Erstmals wurden im Januar 2015 entsprechende Pläne der Öffentlichkeit präsentiert. Es folgten eine aufwendige Planänderung sowie die Beschäftigung mit Anwohnerbedenken — unter anderem mit Blick auf die Anzahl der Parkplätze.

Da war es schon Frühjahr 2016, wie ein Blick ins WZ-Archiv zeigt. Als diese Probleme gelöst waren, gingen die Verantwortlichen von einem Baubeginn in 2017 aus. Im Juni diesen Jahres, als die frühere Tankstelle und weitere Gebäude abgerissen wurden, hieß es dann, dass im August mit dem ersten von zwei Bauabschnitten begonnen werde. Passiert ist aber bislang wenig bis nichts — die Fläche ist eingezäunt, liegt aber brach. Was ist los am Heyerdrink? Die WZ hat nachgehakt.

Zunächst bei der Wohnungsgesellschaft, an der sowohl die Sparkasse Krefeld als auch der Kreis Viersen (Hauptanteilseigner) sowie die angehörigen Kommunen beteiligt sind. Bei der Gesellschaft würde man nach eigenen Angaben sehr gerne mit dem Bau beginnen. „Die GWG und der ausführende Architekt, Udo Thelen aus Kempen, sind startklar“, sagt GWG-Sprecher Peter Bauland. Aus Sicht des Bauherrn seien alle Unterlagen eingereicht. Zudem liege für den ersten Bauabschnitt bereits eine Baugenehmigung vor.

Technisch ist aus Sicht der GWG und des Architekten also alles klar für das rund 5,8 Millionen Euro teure Projekt. Verzögerungen gibt es aber derzeit mit Blick auf die Bezuschussung des Projektes. Zuständig für die entsprechen Zuschussverfahren für den sogenannten sozialen Wohnungsbau ist der Kreis Viersen. Und im Zuge der WZ-Recherche wurde deutlich, dass die Dienstwege zwischen der GWG und ihrem Hauptanteilseigner nicht so kurz sind, wie häufig angenommen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Chef der Kreisbehörde, Landrat Andreas Coenen, ebenso Vorstand der GWG ist.

Im Viersener Kreishaus will man sich ob der Verzögerungen aber keineswegs den Schwarzen Peter zuschieben lassen. „Der Kreis Viersen kann erst dann aktiv werden, wenn die Unterlagen vollständig sind“, heißt es in einer gestrigen Stellungnahme von Behördensprecher Markus Wöhrl. „Die GWG hat erst am Montag, 23. Oktober, bei uns Unterlagen eingereicht, die bearbeitet werden können.“ Davon, dass das Projekt im Kreishaus verzögert werde, könne keine Rede sein — im Gegenteil: „Der Kreis hat die Unterlagen bereits in dieser Woche zur Prüfung an die NRW-Bank weitergeleitet, um keine Zeit zu verlieren“, so Wöhrl. Die landeseigene Bank in Düsseldorf muss nun über die Bewilligung der Zuschüsse entscheiden. Dies kann einige Woche dauern. Ein Spatenstich noch in diesem Jahr dürfte damit vom Tisch sein.

Sollte irgendwann mal gebaut werden, will die GWG in vier Mehrfamilienhäusern 60 Wohnungen errichten. Zur Hälfte sollen die Wohnungen öffentlich gefördert und damit mietpreisgebunden sein. Die anderen 30 Wohnungen werden frei finanziert.

In einem der Häuser werden die meisten Wohnungen für Familien eingerichtet. Sie sollen bis zu fünf Zimmer haben und bis zu 130 Quadratmeter groß werden. In den anderen drei Gebäuden sind vor allem kleinere Wohnungen für Senioren geplant, die zwischen 45 und 60 Quadratmeter groß sein werden.

Im Vorfeld der Bebauungspläne für den Heyerdrink hatte es unter anderem Bedenken von Anwohnern gegeben, denen die Gebäude zu hoch waren. Die GWG hatte dann den innen liegenden Bau von drei auf zwei Geschosse verringert. Zwei weitere Gebäude erhalten zwei Geschosse plus Staffelgeschoss. Das zum Heyerdrink hin gelegene Haus wird dreigeschossig plus Staffelgeschoss.

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