Lebenslang im Tonnen-Mord

Alle drei Angeklagten wurden wegen Mordes an einer Gladbacher Millionärin und schweren Raubes verurteilt.

Mönchengladbach/Breyell. Nach 18 Verhandlungstagen verkündete das Landgericht Mönchengladbach das Urteil im Prozess um die Ermordung der 89-jährigen Gladbacher Millionärin Gertrud K.: die beiden Angeklagten Karl M. und Sascha L. werden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, Tobias K. zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass alle drei die Tat geplant hatten, obwohl sie vom Jüngsten der Angeklagten, Tobias K., ausgeführt wurde.

Die Vorgeschichte: Karl M., Sascha L. und Tobias K. waren im Herbst 2007 auf der Suche nach Geld, um gemeinsam eine Cannabisplantage zu betreiben. Zuerst dachte man an Einbrüche. Sascha L. und Tobias K. fuhren auch schon auf der Suche nach geeigneten Objekten durch Gladbach. Doch dann kam Gertrud K. ins Spiel, eine allein lebende 89-jährige Gladbacherin.

Karl M. kannte sie durch seine Hausmeistertätigkeit und wusste, dass sie mehrere Mietshäuser besaß. So beschlossen die drei, die alte Dame zu töten und sich ihr Vermögen anzueignen. Tobias K. führte die Tat mit einer Garotte (Schlinge) aus. Das Opfer muss sich noch lange gewehrt haben. Der Vorsitzende Richter Lothar Beckers nannte das Tatgeschehen in der Urteilsbegründung "grässlich".

Nach dem Mord rief Tobias K. seine Komplizen zu Hilfe, die bei der Beseitigung der Leiche halfen. Zuerst wurde sie in einer Tonne versteckt, dann versuchte das Trio, diese im Breyeller See zu versenken, was aber nicht gelang. Die drei Täter führten im Haus des Opfers Renovierungsarbeiten durch, um die Spuren der Tat zu beseitigen und rissen Bankunterlagen an sich. Außerdem räumten sie das Girokonto leer.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass alle die Tat geplant hatten, obwohl Tobias K. den Mord beging. "Alle wollten die Tat, alle wollten sich bereichern", erklärte der Vorsitzende Richter. K. allein wäre gar nicht in der Lage gewesen, aus der Tat Vorteile zu ziehen. Der 57-jährige Karl M. sei das "Mastermind" gewesen, Tobias K. und Sascha L. seine Hände und Beine, meinte der Richter.

Sascha L. wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, denn die Tat ist am 6. Oktober 2007, nach dem 21. Geburtstag des Angeklagten begangen worden. Der zum Tatzeitpunkt erst 20-jährige Tobias K. wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Es ginge nicht um Sühne und Schuldausgleich, sondern um Erziehungsnotwendigkeit, so Richter Lothar Beckers. Das Gericht wertete das umfassende Geständnis zu seinen Gunsten und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren.

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