Kempen Kirchenasyl hilft jungem Afrikaner

Michael Stoffels vom Arbeitskreis Asyl hat mit Hilfe der Thomaskirchengemeinde erreicht, dass der 19-jährige Ibrahim in Kempen bleiben darf. Landrat Andreas Coenen hatte eine Bitte um ein Gespräch über den Fall des Afrikaners, dem die Abschiebung drohte, abgelehnt.

Kempen. Für die evangelische Thomaskirchengemeinde ist es das vorläufige Happy End eines ersten, still gewährten Kirchenasyls in der Stadt Kempen. Für den gerade 19 Jahre alt gewordenen Ibrahim Bamba aus Nigeria ist es die neue Chance auf einen Schulabschluss, eine berufliche und private Zukunft in Deutschland.

Kempen: Kirchenasyl hilft jungem Afrikaner
Foto: Lübke

„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Dezember den Abschiebe-Bescheid gegen Ibrahim aufgehoben und ihm eine Aufenthaltserlaubnis von zunächst einem Jahr ausgesprochen. Er wohnt nun bei mir, kann weiter das Berufskolleg in Kempen besuchen, um dort seinen Hauptschulabschluss zu machen“, sagt Michael Stoffels (72), Gründungsmitglied des Flüchtlingsrates NRW. Seit zehn Jahren engagiert er sich in Kempen im Arbeitskreis Asyl und Menschenrechte.

Er kümmert sich um den jungen Mann, der ohne Familie als Sechzehnjähriger für eineinhalb Jahre „rechtswidrig“, so Stoffels, in „Europas größtem Flüchtlingslager auf Sizilien“ interniert war und später „in Kempen heimisch geworden“ ist.

Kempen: Kirchenasyl hilft jungem Afrikaner
Foto: Reimann

Für Stoffels ist das Kempener Kirchenasyl, zu dem sich das Presbyterium „in einer Gewissensentscheidung einstimmig“ entschieden und so dem jungen Nigerianer ein „alternatives Gastrecht“ eingeräumt habe, ein Vorzeigebeispiel gelebter „Willkommenskultur“.

Es sei durch viele Helfer in der Kirchengemeinde, im Berufskolleg und im Kempener Krankenhaus zum Heiligen Geist (siehe Kasten) ermöglicht worden. „Wohlwollende Unterstützung“, die sich Stoffels in dem Fall auch vom neuen Landrat des Kreises Viersen, Andreas Coenen, erhofft hatte, blieb vor Klärung der Angelegenheit allerdings aus.

Zur Vorgeschichte: Gegen die für den 26. Oktober 2015 festgesetzte Abschiebung nach Italien, ausgesprochen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, hatte Ibrahim Bamba geklagt. Das Gericht hatte seine Klage jedoch abgewiesen. Daraufhin hatte die Kempener Gemeinde dem jungen Afrikaner ein von der großen Öffentlichkeit unbemerktes, sozusagen „stilles“ Kirchenasyl gewährt.

Am 5. November wandten sich Michael Stoffels und Berufsschulpfarrer Roland Kühne von der Thomaskirchengemeinde an Landrat Coenen, wohl wissend, dass das Amt für Ausländerangelegenheiten beim Kreis Viersen nur das Vollzugsorgan des BAMF ist. Stoffels: „Wir wollten in diesem Gespräch Ibrahims Fall erläutern, über das Kirchenasyl sprechen und erreichen, dass die Ausländerbehörde des Kreises seine Fortsetzung des Schulbesuchs duldet, damit der Junge nicht auf dem Schulweg außerhalb der Kirchenräume kontrolliert und dann doch abgeschoben wird“.

Landrat Andreas Coenen in einem Brief an Stoffels

Coenen hatte in einem kurzen Schreiben, das der WZ vorliegt, auf Stoffels’ Anschreiben reagiert, unter anderem geantwortet: „Angesichts der eindeutigen Rechtslage und den damit verbundenen mangelnden Gestaltungsmöglichkeiten halte ich ein persönliches Gespräch in der Angelegenheit nicht für dienlich.“

Die Unterbringung in den Räumlichkeiten einer kirchlichen Institution stehe einer Abschiebung nicht entgegen, so Coenen. Kirchenasyl, führte der Jurist aus, habe „lediglich einen symbolischen und keinen Rechtscharakter“. „Sollte Herr Bamba einer Kontrolle unterzogen werden, muss er mit seiner Inhaftierung zur Durchführung der Überstellung nach Italien rechnen.“

Damit dies nicht passiert, kontaktierte Stoffels erneut das BAMF, schilderte dort die Gesamtsituation des Jungen und erreichte schließlich noch im Dezember, dass die Abschiebung aufgehoben wird.

Am 29. Dezember hat Stoffels noch einmal an Landrat Coenen geschrieben. Darin weist er unter anderem darauf hin, dass ihn Coenens Gesprächsabsage ausgerechnet an dem Tag erreicht habe, an dem er, Stoffels, eigentlich als Zweitplatzierter den Integrationspreis 2015 des Kreises Viersen erhalten sollte.

Den Preis hat Stoffels nicht angenommen. Er hatte schon vor der Verleihung erklärt, dass er ihn in „der gegenwärtigen flüchtlingspolitischen Situation“, in der „eine Asylrechtsverschärfung der nächsten“ folge, nicht annehmen wolle.

Coenen hatte bei der Verleihung den Geehrten auf Platz eins und drei mit den Worten gratuliert: „Mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz leisten Sie einen unschätzbaren Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander.“ Die Entscheidung, den Integrationspreis diesmal auf Kinder und Jugendliche auf der Flucht zu fokussieren, bezeichnete Coenen gleichzeitig als richtige Entscheidung.

In Stoffels’ Nachbetrachtung zum Kirchenasyl in Kempen, die er jetzt, wo mit Ibrahim alles in trockenen Tüchern ist, veröffentlicht hat, kritisiert Stoffels Coenen und dessen „rüde Absage“ deutlich. Gegenüber der WZ sagte er: „Er hätte sich in jedem Fall mit Pfarrer Kühne und mir unterhalten müssen.“

Auf WZ-Anfrage verwies ein Sprecher des Kreises Viersen gestern auf das Schreiben an Stoffels vom November und auf die Auffassung, dass die Rechtslage im vorliegenden Fall eindeutig gewesen sei und ein persönliches Gespräch nicht dienlich gewesen wäre. „An dieser Aussage hat sich bis heute nichts geändert“, heißt es aus der Pressestelle.

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