Tierschutz Kempen: Große Sorge um Hunde im Auto

An der Berliner Allee parkt regelmäßig ein Auto, in dem zwei Mischlinge stundenlang warten. Die Polizei sieht bislang keine akute Gefahr für die Tiere.

Tierschutz: Kempen: Große Sorge um Hunde im Auto
Foto: Friedhelm Reimann

Kempen. Ein Auto auf dem Parkplatz des Friedhofs an der Berliner Allee sorgt seit einigen Tagen für Aufsehen. Wie mehrere Anwohner der WZ mitteilten, befinden sich zwei Hunde „den ganzen Tag über“ in dem geparkten Fahrzeug. „Und das bei dieser Hitze. Das geht doch nicht“, sagt eine Kempenerin (Name der Redaktion bekannt), die sich um das Wohl der beiden Mischlingshunde sorgt. Gemeinsam mit anderen Kempenern würde sie regelmäßig nachschauen, wie es den Hunden geht. Die Bürger sagen, dass das Auto dort zum Teil zwischen 8 und 22 Uhr steht — „und die Hunde sind die ganze Zeit da drin. Zwei Fenster sind zwei bis drei Zentimeter offen“. Zudem stünde ein Napf mit Wasser im Auto. Einen Halter hätten die Anwohner bislang nicht angetroffen.

Tierschutz: Kempen: Große Sorge um Hunde im Auto
Foto: Friedhelm Reimann

Die Kempenerin schaut nicht nur selbst nach den Hunden, sie hat auch mehrfach die Polizei informiert: „Ich habe am Dienstag zweimal angerufen. Und am Mittwoch war ich persönlich auf der Kempener Wache, um Anzeige zu erstatten.“ Am Donnerstag habe der Wagen dann nicht mehr am Friedhof gestanden — am Freitag dann aber wieder. „Und dann habe ich wieder die Polizei angerufen“, so die Anwohnerin gestern Mittag. Mit der Reaktion der Beamten in den vergangenen Tagen zeigte sich die Kempenerin nicht wirklich zufrieden.

„Die Polizei sagte mir, dass sie sich kümmern werde“, berichtet die Frau. Andere Anwohner bestätigten auch, dass die Polizei vor Ort war. Die Beamten sahen aber offenbar nicht eine akute Gefahr, um das Herausholen der Hunde aus dem Auto zu rechtfertigen. Nach Angaben der Anwohner ist es zwar nicht so, dass die beiden Mischlinge „mit dem Tod ringen“. Eine komfortable Situation sei es aber nicht für die Tiere. „Wenn zwei Hunde 15 Stunden am Stück in einem Auto sitzen, kann das nicht wirklich gut sein.“ Und ob die Tiere ’mal zum Gassigehen herausgelassen würden, sei den Beteiligten vor Ort unklar.

Unklar ist auch das richtige Wort mit Blick auf eine WZ-Anfrage bei der Polizei. „In unserem System kann ich nichts zu den geschilderten Vorfällen feststellen“, sagte Pressesprecherin Antje Heymanns. Auch über das Kennzeichen des Fahrzeugs, das der WZ bekannt ist, sei im System der Behörde nichts erfasst. Laut Heymanns heißt das aber nicht, dass die Polizei in dem Fall nichts unternommen habe. „Es ist möglich, dass die Kollegen beispielsweise das Kempener Ordnungsamt hinzugezogen haben“, so die Sprecherin. „Beziehungsweise den Fall an die Kommunalbehörde übertragen haben.“ Das würde dann nicht im System verzeichnet. Ob das Ordnungsamt im konkreten Fall hinzugezogen worden ist, konnte die WZ gestern nach Dienstschluss der Stadt Kempen nicht mehr recherchieren.

Eine weitere Möglichkeit ist laut Heymanns, dass Polizisten vor Ort festgestellt haben, dass keine konkrete Gefahr in Verzug ist. In so einem Fall schreite die Polizei nicht ein. „Nach dem Gesetz ist es keine Straftat, Hunde im Auto zu lassen. Es wird erst dann eine Straftat, wenn einem Tier geschadet worden ist“, sagt Heymanns. Insofern sei es auch der Kempenerin nicht so einfach möglich, Anzeige zu erstatten. Das gehe nur beim Verdacht einer Straftat. Das liege dann im Ermessen der Beamten, so Heymanns, die allerdings betonte, dass sie den vorliegenden Fall nicht beurteilen könne.

Grundsätzlich wollte die Polizeisprecherin aber im Gespräch mit der WZ deutlich machen, dass die Beamten „selbstverständlich schnell reagieren“, wenn tatsächlich eine akute Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Deshalb empfiehlt sie, immer die 110 zu wählen, wenn man eine entsprechende Beobachtung gemacht hat. Die Polizei könne dann am besten entscheiden, ob sofort gehandelt werden müsse. Oder ob möglicherweise eine kommunale Ordnungsbehörde hinzugezogen werde.

In Ausnahmefällen sei es auch gesetzlich vertretbar, dass Passanten beispielsweise eine Autoscheibe einschlagen, um das Leben eines Tieres — oder gar eines Kindes — zu retten. Ob dies dann gerechtfertigt gewesen sei, müsse im Nachgang juristisch geklärt werden.

Das Einschlagen einer Scheibe sei nur dann erlaubt, wenn ein sogenannter entschuldigender Notstand vorliegt, zitiert die Nachrichtenagentur dpa eine Hamburger Rechtsanwältin. Das sei dann der Fall, „wenn es dem Hund erkennbar so schlecht geht, dass das Warten auf den Besitzer oder die Polizei eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Hundes bedeuten könnte“. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass ein Passant die Situation falsch eingeschätzt hat, müsse er mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen.

Dass es an der Berliner Allee so weit kommt, wollen die Anwohner definitiv nicht. „Wir werden weiterhin ein Auge auf die Situation haben. Hoffentlich können wir den beiden Hunden helfen“, so die Anwohnerin.

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