Höhere Gebühren auf dem Friedhof

Die Kirchengemeinde in Grefrath muss die Satzung anpassen.

Höhere Gebühren auf dem Friedhof
Foto: Lübke

Grefrath. Die Kirchengemeinde St. Benedikt erhöht zum 1. Juni teilweise die Gebühren auf ihren Friedhöfen. Ebenso gab es Anpassungen in den einzelnen Friedhofssatzungen, wie die Kirchengemeinde mitteilt. Die Gemeinde unterhält die Friedhöfe in Oedt (St. Vitus), Vinkrath (St. Josef) und Mülhausen (St. Heinrich).

Nach Angaben des Pfarrbüros kostet ein Wahlgrab in Vinkrath und Mülhausen für eine Laufzeit von 30 Jahren künftig 1440 Euro (bislang 1260 Euro). Für ein Urnenwahlgrab werden ab 1. Juni 1160 Euro fällig (bislang 1040 Euro). Ein Reihengrab kostet dann 1080 statt 750 Euro.

In Oedt liegen die Gebühren höher als auf den Friedhöfen in Vinkrath und Mülhausen. Das hat nach Angaben der Kirchengemeinde mit der Größe des Oedter Friedhofes zu tun. Für diesen Standort beschäftigt die Pfarre einen eigenen Friedhofsgärtner. In St. Vitus gibt es folgende Erhöhungen: Wahlgrab 1980 Euro (bislang 1800 Euro), Urnenwahlgrab 1520 Euro (1400 Euro), Reihengrab 1350 Euro (1000 Euro).

„Satzung und Gebührenordnung hängen jeweils befristet im Schaukasten der jeweiligen Kirche aus. Im Schaukasten des betreffenden Friedhofs sind sie dauerhaft einzusehen“, so die Pfarre. Weiterhin sind die Regelungen auf der Homepage der Kirchengemeinde St. Benedikt veröffentlicht: tkl

st-benedikt-grefrath.de

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