Hausbesitzer: Kanäle prüfen lassen

Eine neue Satzung regelt die Fristen für die Dichtheitsprüfungen. Die Stadt warnt vor Betrügern.

Nettetal. Noch ganz dicht? Wenn nicht, kann’s ganz schön teuer werden, weil schädlich für die Umwelt. Darum müssen Grundstückseigentümer spätestens alle 20 Jahre ihre Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen und notfalls reparieren lassen. Und zwar auf eigene Kosten. So steht’s im Wasserschutzgesetz.

In Nettetal regelt nun eine neue Satzung die Fristen für die Dichtheitsprüfungen: „Wir können jetzt dem Bürger an die Hand geben, wann er dran ist“, erklärte die zuständige Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche am Dienstag im Rathaus. Obendrein gab’s Tipps, wie sich die Bürger vor Betrügern bei den Prüfungen wappnen können.

Und wer ist wann dran? Alle, die in Wasserschutzgebieten wohnen, müssen spätestens 2015 die Prüfung nachweisen. Ansonsten sind die Fristen stadtteilweise gestaffelt, Kaldenkirchener sollten sich sputen, Schaager aber haben noch über zehn Jahre Zeit. Klingt kompliziert und ungerecht, hat aber seine Gründe: „Wir müssen ja auch die öffentlichen Kanäle prüfen, da gehen wir stadtteilweise vor“, erläuterte Peter Funken von den Stadtwerken. „Wenn dann die öffentlichen Prüfungen in einem Stadtteil ausgewertet sind, müssen auch die privaten erledigt sein.“

Das alles hat seinen Preis, unter normalen Umständen kostet die Prüfung etwa 300 Euro. Teurer kann’s bei älteren Häusern mit verwinkelten Rohren werden — da greift das einfache Prüfverfahren mit Kameras nicht. Wer aber darf überhaupt prüfen? „Befugt sind nur zertifizierte Sachverständige“ so Susanne Fritzsche. „Seriöse Gutachter klingeln nicht an der Haustür“, warnt Funken vor Scharlatanen in der Branche. Die Stadtwerke haben deshalb eine Liste mit zugelassenen Prüfern zusammengestellt.

Wer jedoch seiner Pflicht nicht nachkommt und auf Anforderung keine Prüfung nachweisen kann, dem droht eine Ordnungsstrafe von etwa 300 Euro. Dazu Funken: „Für das Geld kann man besser gleich einen Gutachter beauftragen!“ jbh

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