Eltern sollen mehr für Betreuung ihrer Kinder bezahlen

Die Stadt Kempen plant Erhöhung der Beiträge für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsbetreuung.

Kempen. Ab 1. August sollen die Elternbeiträge für Kindertagespflege, Kindertagesstätten (Kita) und Offene Ganztagsschule (OGS) steigen. Bei einer Nein-Stimme (Die Linke) wurde dem Entwurf dazu im Jugendhilfeausschuss zugestimmt. Endgültig entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 3. Juli darüber.

Zukünftig wird die Elternbeitragssatzung jährlich beschlossen, da sich die Höhe der Beiträge an den Entwicklungen der kommunalen Finanzierungsanteile orientieren soll. Diese jährliche Erhöhung muss jeweils der Jugendhilfeausschuss beschließen.

Zudem wird in die Satzung eine Bußgeldvorschrift aufgenommen. Die Eltern sind verpflichtet, während des gesamten Betreuungszeit Änderungen beim Einkommen mitzuteilen, die für die Bemessung des Elternbeitrages entscheidend sind. Dieser Mitteilungspflicht kommt ein Teil der Eltern jedoch nicht nach, obwohl diese mehrfach schriftlich dazu aufgefordert werden. Dies führt nach Angaben der Verwaltung zu einem erheblichen Mehraufwand für die Beitragsabteilung. Zum Ende des Kita-Jahres werden alle Beitragsfälle überprüft. Für das Kita-Jahr 2017 und die Vorjahre wurde eine Gesamtsumme von rund 120 000 Euro nachgefordert. Allein in einem Fall ergab sich eine Nachzahlung von rund 10 000 Euro. So ein Versäumnis soll aus Sicht der Stadt künftig Konsequenzen haben. Wer Unterlagen falsch oder unvollständig einreicht, soll mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro bestraft werden können.

Einige Beispiele für die Beitragsänderungen:

Für ein Kind über drei Jahren bei einem 35-Stunden-Kitaplatz und einem Elternjahreseinkommen von bis 60 000 Euro liegt der Beitrag nun bei 146 Euro (bisher 138 Euro) pro Monat. Bei bis zu 80 000 Euro sind es 211 Euro (bisher 199 Euro), über 125 000 Euro werden 362 Euro (bisher 341 Euro) fällig.

25 Stunden bei einer Tagesmutter kosten ab 1. August bis 60 000 Euro Jahreseinkommen 157 Euro (bisher 148 Euro), bei 80 000 Euro Einkommen sind es 225 Euro (bisher 212 Euro), über 125 000 Euro sind es 398 Euro (bisher 375 Euro).

Für die OGS steigen die Beiträge leicht, zum Beispiel bei einem Jahreseinkommen bis 60 000 Euro von 145 auf 149 Euro.

Die Staffelung der Einkommensstufen hat sich nicht geändert. Für Kita und Tagespflege gibt es 23 Stufen von „bis 20 000“ bis „über 125 000 Euro“. Für die OGS sechs Stufen von „bis 20 000“ bis „über 75 000 Euro“. Den Satzungsentwurf mit allen Beiträgen findet man im Internet unter:

bit.ly/2McnCOo

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