Datenschutz für Schützen und den St. Martin-Verein

Am 25. Mai tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Dabei geht es unter anderem um Anschriften und Geburtsdaten. Die Vereine müssen handeln.

Datenschutz für Schützen und den St. Martin-Verein
Foto: Thissen, Reimann

Kempen/Willich/St. Tönis. Rainer Hamm hat den 25. Mai nach eigener Aussage fest im Blick. Bis zu diesem Stichtag werde der St.-Martin-Verein Kempen, dessen Vorsitzender Hamm ist, „noch einiges tun“. Hintergrund für diese Betriebsamkeit ist die neue EU-Datenschutzverordnung, kurz DS-GVO, die Ende Mai wirksam wird. „Mit der Neuregelung hat die Europäische Union die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert“, erklärt der Nettetaler CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Optendrenk. „Betroffen davon ist auch jeder Verein, der personenbezogene Daten verarbeitet, wie beispielsweise Namen, Anschrift und Geburtsdaten, aber auch die Mitgliedschaft als solche oder deren Dauer sowie Platzierungen in Wettkämpfen.“

Datenschutz für Schützen und den St. Martin-Verein
Foto: Thissen, Reimann

Heißt: Ob Sport oder Brauchtum — es muss gehandelt werden. Das gilt auch für den St.-Martin-Verein. „Bei uns geht es ja auch um die Spender und Sammler“, sagt Hamm. Alle Sammler sind zugleich Mitglieder, rund 150 sind es derzeit.

Etwa das Zehnfache an Mitgliedern hat der Allgemeine Schützenverein (ASV) Willich. Mit Blick auf die neue Verordnung sei man „gut im Rennen“, sagt Geschäftsführer Hans-Joachim Donath. Die Umsetzung laufe. Einen Datenschutzbeauftragten brauche man nicht, „weil es weniger als zehn Leute sind, die Zugriff auf die Daten haben“.

Möglicherweise würden auch sämtliche Mitglieder angeschrieben, um ihre Unterschriften einzuholen. Damit sollen sie ihr Einverständnis erklären, dass ihre Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Funktion im ASV) gespeichert werden dürfen. Vielleicht reicht aber auch eine reine Info an die Mitglieder. Darüber werde noch beraten. „Wir werden am 25. Mai das Gros erledigt haben.“

Donath erzählt auch, dass er bereits vor einiger Zeit Daten gelöscht habe, die für die Vereinsarbeit nicht nötig seien oder von ehemaligen Mitgliedern stammten. Das Ganze sei zwar ein gewaltiger Aufwand, auf der anderen Seite sei Datenschutz „ein hohes Gut“.

Brauchtumsförderer Rainer Hamm aus Kempen sieht die Angelegenheit kritischer: Von der Sinnhaftigkeit der neuen Verordnung sei er „nicht überzeugt“.

Selbst kleine Vereine wie die Straßengemeinschaft „Theo’s Nachbarn“ in St. Tönis (Theo-Mülders-Straße) sind betroffen. Diese hat jetzt sämtliche Mitglieder angeschrieben und um eine Einwilligung in die vereinsinterne Nutzung der personenbezogenen Daten gebeten. Auch für die Zusendung von Vereinsinformationen per Post oder E-Mail muss ausdrücklich eine Zustimmung erteilt werden.

Neben der Mitgliederverwaltung und den Datenbanken müssen die Vereine auch ihre Websites anpassen.

Auf dem „Engagement-Portal“ des Landes finden sich dazu Tipps, Dokumente und eine Checkliste. Zudem beantwortet die Landesbeauftragte für Datenschutz in einer Art Interview die wichtigsten Fragen zur DS-GVO.

www.engagiert-in-nrw.de

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