Das Sturmholz darf nicht einfach mitgenommen werden

Umgestürzte Bäume und abgebrochene Äste gehören Stadt und Kreis.

Das Sturmholz darf nicht einfach mitgenommen werden
Foto: Kurt Lübke

Kempen/Kreis Viersen. Die Folgen des Sturmtiefs „Friederike“ vom vergangenen Donnerstag sind in Kempen größtenteils beseitigt, in anderen Kommunen des Kreises gehen aber die Aufräumarbeiten weiter. Umgestürzte Bäume und abgebrochene Äste müssen teilweise noch weggeräumt werden. Da stellen sich manche Bürger die Frage, ob sie das Sturmholz, das am Straßenrand liegt, einfach mitnehmen dürfen, um es beispielsweise in ihrem Kamin zu verbrennen.

Von der Stadt Kempen gibt es dazu eine klare Aussage: „Das Holz wird geschnitten oder gehäckselt und kann beim Baubetriebshof erworben werden. Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt“, lautet die Antwort auf eine WZ-Anfrage.

Beim Kreis Viersen ist die Vorgehensweise die gleiche verbunden mit dem Hinweis, dass die umgestürzten Bäume und Äste entlang der Kreisstraßen Eigentum des Kreises bleiben. „Privatpersonen, die das Sturmholz der Straßenbäume aus Unwissenheit oder falscher Hilfsbereitschaft mitnehmen, begehen somit Diebstahl von Eigentum. Das wird vom Kreis Viersen zur Anzeige gebracht“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Derzeit seien die Mitarbeiter des Baubetriebshofes dabei, den Abtransport des Sturmholzes vorzubereiten.

Wie in Kempen würden Äste und Zweige gehäckselt, Stämme und dickere Äste hingegen klein geschnitten. Der Kreis verkaufe sowohl das Häckselgut als auch das Holz. Der Erlös komme dem Kreishaushalt zugute. pil

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