Grefrath Baby erdrosselt: Vier Jahre Haft für Grefrather Mutter

Grefrath/Krefeld. Im Prozess gegen eine 24-jährige Grefratherin, die ihr Baby erdrosselt hat, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Montagmorgen ihre Plädoyers gehalten.

 Die 24-jährige Angeklagte (l) beim Prozessauftakt im Landgericht.

Die 24-jährige Angeklagte (l) beim Prozessauftakt im Landgericht.

Foto: Roland Weihrauch

Die Auszubildende ist zu vier Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.

Im Landgerichts-Prozess hatte er fast nie einem Namen, nur einmal wurde er genannt. Zum Abschluss brachte Staatsanwältin Sonja Pelka noch einmal in Erinnerung, dass der Name des getöteten Neugeborenen Mathis war. Er wurde am 12. Oktober 2017 in einer Grefrather Wohnung von seiner eigenen Mutter erdrosselt. „Es geht hier um Mathis, der an diesem Tag gestorben ist“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Den Namen haben die Großeltern dem Kind später nach seinem Tod gegeben. Ob die Angeklagte Alina C. für den Jungen einen Namen hatte, ist unbekannt.

Die 24-Jährige muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte sie wegen Totschlags in einem minder schweren Fall. Die Schuldminderung kam vor allem deswegen zustande, weil die junge Frau im Rahmen der Geburt mehrere Liter Blut verloren hatte und in ihrer Fähigkeit zu klarem Denken sehr eingeschränkt war. Ein psychiatrischer Gutachter hatte im Prozess gesagt, dass Kritikfähigkeit sowie ethische und moralische Bedenken in ihrem Zustand immer weiter verblassten.

Der Vorsitzende Richter Johannes Hochgürtel sagte in der Urteilsbegründung, dass das Gericht die biografische Entwicklung und die persönliche Akzentuierung der Angeklagten, die eine so introvertierte Persönlichkeit habe, dass es schon beinahe in den Bereich einer psychiatrischen Erkrankung reiche, besonders berücksichtigt habe. „Es ist richtig, dass ein Kind nicht die Chance bekommen hat, zu leben.“ Es sei aber auch richtig, dass die Angeklagte, selbst als der Notarzt schon neben ihr stand, eine Schwangerschaft nicht habe offenbaren wollen — wohl wissend, dass das im Hinblick auf den hohen Blutverlust auch für sie lebensgefährlich sein könnte. Das zeige die hohe Drucksituation, in der sich die Angeklagte subjektiv befunden haben muss.

Die Staatsanwältin hielt der Angeklagten zwar auch ihren hohen Blutverlust zugute und ging von einem minder schweren Fall aus. Sie sagte aber auch: „Die Tat hat eine höchst eigennützige Gesinnung.“ Schon früh sei Alina C. klar geworden, dass sie das Kind nicht wollte, hatte im Internet zum Beispiel nach „Schwangerschaftsabbruch“ gesucht. Sie habe weder allgemeine noch konkrete Hilfsangebote angenommen, wie sie etwa von einer Freundin kamen, die eine Schwangerschaft vermutet hatte. Die Anklagevertreterin hatte daher eine achtjährige Freiheitsstrafe gefordert.

Verteidigerin Gabriele Reinartz führte dem Anwesenden noch einmal vor Augen, wie dramatisch die gesundheitliche Situation der Angeklagten kurz nach der Geburt tatsächlich war. „Wenn der Vater der Angeklagten nicht eher aus seinem Mittagsschlaf aufgewacht wäre, hätte diese Hauptverhandlung nicht stattgefunden.“ Zu der Zeit soll die Geburt stattgefunden haben.

Es war der Vater, der schließlich einen Krankenwagen gerufen hatte, in dem Glauben, dass es seiner Tochter gesundheitlich schlecht geht, ohne dass er von der Schwangerschaft wusste. Die Rechtsanwältin ging auch davon aus, dass die Angeklagte unter dem Syndrom der „negierten Schwangerschaft“ gelitten habe. Also bis zum Schluss verdrängt habe. „Eine verdrängte Schwangerschaft führt im Regelfall fast immer zum Neonatizid (Anm. d. Red.: Neugeborenentötung).“Die Anwältin hatte keine konkrete Freiheitsstrafe beantragt, sondern nur eine milde Strafe.

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