Wahlfälschung in Kempen: Vier NPD-Mitglieder vor Gericht

Vier NPD-Mitglieder müssen sich in Krefeld vor Gericht verantworten, weil sie 2014 Scheinkandidaten aufgestellt haben sollen.

Symbolbild

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Foto: dpa

Krefeld/Kempen. Gut drei Jahre nach der Kommunalwahl 2014 muss sich ein ehemaliges Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschland (NPD) wegen des Verdachts der Wahlfälschung verantworten. Der Angeklagte B. war als Bürgermeisterkandidat in Kempen angetreten. Vor dem Landgericht in Krefeld sagte er, dass er unter anderem mit Betäubungsmitteln um Unterschriften geworben hat, um Kandidaten für die NPD aufstellen zu können.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und drei weiteren Angeklagten vor, rund 13 Scheinkandidaten aufgestellt und dafür auch Unterschriften gefälscht zu haben. Da die NPD nicht genügend Kandidaten gehabt habe, sollten so Wahlkreise in Kempen besetzt werden. Unterschriften habe er nicht gefälscht, sagte B. Er habe aber Amphetamine per Mundpropaganda „ausgelobt“. Im Gegenzug hätten mehrere Personen die nötigen Wahlformulare unterschrieben.

„Die Voraussetzungen spielten keine Rolle“, sagte B. Ihm sei es nur darum gegangen, die fehlenden Wahlkreise zu besetzen, „damit die NPD an der Wahl teilnehmen konnte“. Mittlerweile habe er sich von der Partei distanziert. Ein weiterer Beschuldigter gab zu, die Unterschrift seiner Schwester gefälscht zu haben, um einen Wahlkreis besetzen zu können. Er hatte sich später wegen Urkundenfälschung angezeigt, nachdem der Staatsschutz seine Schwester kontaktiert habe. Die sei schließlich nicht erfreut darüber gewesen, dass er ihre Unterschrift gefälscht hatte.

Ein Zeuge hatte von seinem Nachbarn erfahren, dass der Beschuldigte B. als Bürgermeister kandidieren wolle und dafür eine bestimmte Zahl an Unterschriften brauche. Dem Zeugen L. sei nicht bewusst gewesen, dass er sich mit seiner Unterschrift als Kandidat der NPD zur Verfügung stellte. „Das Formular habe ich unterschrieben, aber ich weiß nicht mehr, was da stand“, sagte er.

Zeuge zieht in andere Stadt, um ungewollte Kandidatur zu beenden Ein weiterer Zeuge sei von einem NPD-Kreisvorsitzenden angesprochen worden. Der Zeuge habe das Formular ausgefüllt. „Ich wollte aber nur eine Unterstützungsunterschrift leisten“, sagt der 36-jährige Kempener. Später habe er den Angeklagten B. in einem Supermarkt getroffen. Von seiner Aussage „Ich habe gehört, du trittst an“, sei er überrascht gewesen. Er habe versucht, seine Kandidatur schriftlich beim Wahlleiter zu widerrufen. Da dies nicht funktionierte, sei er extra aus Kempen weggezogen, um nicht mehr als Kandidat zur Verfügung zu stehen. Der Angeklagte B. erhielt 2014 als Bürgermeisterkandidat 133 Stimmen, 0,8 Prozent. Die NPD schaffte den Sprung in den Stadtrat nicht. Der Prozess wird fortgesetzt.

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