Kempen Kamelle: Debatte über Begriff „Verfallsdatum“

Bei Lebensmitteln geht es um die Mindesthaltbarkeit.

Kempen. Der Artikel über die „ollen Kamelle“, die offenbar von den Teilnehmern des Kempener Rosenmontagszuges geworfen worden waren, hat für weitere Diskussionen gesorgt. Einige Leser stören sich am verwendeten Begriff „Verfallsdatum“. Gegenüber der Redaktion merkten sowohl Facebook-User als auch Leserbrief-Schreiber an, dass es bei Lebensmitteln wie Süßigkeiten nur ein Mindesthaltbarkeitsdatum gibt — und eben kein Verfallsdatum.

In der Tat gibt es den bei vielen Menschen gebräuchlichen Begriff des Verfallsdatums in der Gesetzgebung nicht. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Für die Verbraucher ist das MHD eine wertvolle Orientierungshilfe: Es gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält“, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Demnach sei der Verzehr von Lebensmitteln nach dem angegebenen MHD keinesfalls gesundheitsschädlich.

„Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel ist dagegen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Dieses gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte“, so das Ministerium. „Der Grund: Bestimmte Lebensmittel sind besonders anfällig für den Verderb durch Keime, die sich innerhalb weniger Tagen schnell vermehren und dann gesundheitsschädlich sein können.“

Der Begriff „Verfallsdatum“ ist nach Angaben der Bundesbehörde immer noch weit verbreitet. Daher gab es bereits vor einigen Jahren eine Kampagne, um über das Thema MHD aufzuklären. tkl

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