Der Streit um Parkplätze

Es droht nicht immer eine Strafe, wenn ein Pkw auf einer Fläche für Behinderte steht.

Kempen. Irene Egging ist wütend. Wütend auf die Menschen, die ihre Autos auf Behinderten-Parkplätzen abstellen, ohne dafür einen Ausweis zu besitzen. „Ich beobachte das immer wieder. Und wenn ich die Leute dann anspreche, bekomme ich auch noch freche Antworten“, sagt die Rentnerin, die an Multipler Sklerose erkrankt ist. „Ich selbst benötige zwar keinen Behinderten-Parkplatz. Aber in meiner Selbsthilfegruppe sind viele Menschen, die darauf angewiesen sind.“

Erst neulich hatte die Kempenerin wieder so ein Erlebnis auf dem Parkplatz des Discounters Penny an der Vorster Straße. „Da blockierte ein Nicht-Behinderter mit seinem Auto einen der Behinderten-Parkplätze“, erzählt Egging. Auf ihre Frage nach dem Warum, kam nur eine Frage zurück: „Was geht Sie das denn an?“

Das brachte Irene Egging so in Rage, dass sie sich bei Polizei und Ordnungsamt über die „immer wieder vorkommenden“ Verstöße beschwerte. „Aber bei beiden Behörden sagte man mir, dass man gegen diese Verstöße nichts machen kann.“

„Diese Auskunft ist korrekt“, bestätigt Ulrich Eckerleben, Leiter des Ordnungsamtes auf Anfrage der WZ. „Auf Parkplätzen von Supermärkten und anderen Geschäften sind uns die Hände gebunden.“ Der Grund: Bei den Parkplätzen handelt es sich um private Flächen. Eckerleben: „Dort dürfen wir nicht kontrollieren oder sogar ein Protokoll schreiben.“

Die Einrichtung der Behinderten-Parkplätze geschieht zum Beispiel an Supermärkten „aus eigener Initiative der Unternehmer“. „Bei einigen gibt es ja auch die so genannten Mutter-Kind-Parkplätze. Die werden auch freiwillig eingerichtet“, erklärt der Leiter des Ordnungsamtes. Diese Parkflächen gebe es unter anderem beim Supermarkt Rewe, Kleinbahnstraße, und bei Self, Otto-Schott-Straße.

Was das Knöllchen verteilen angeht, gebe es bei den Kempener Supermärkten nur eine Ausnahme. „Das ist der Parkplatz am E-Center“, sagt Eckerleben. „Dieser ist auch als öffentlicher Parkplatz gewidmet — und wird zum Beispiel bei Stadtfesten genutzt.“ Dort dürfe das Kempener Ordnungsamt einschreiten.

Genauso wie auf den „Flächen im öffentlichen Raum — den städtischen Parkplätzen. „Behinderten-Parkplätze gibt es zum Beispiel an der Thomasstraße neben dem Burgplatz“, sagt Eckerleben. „Wenn dort jemand rechtswidrig steht, schreiten wir natürlich ein.“ Und wie? „Das Ordnungsgeld für dieses Vergehen liegt bei 35 Euro.“

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