Justiz: Lothar Vauth muss 50.000 Euro zahlen

Der frühere Kommunalpolitiker unterlag am Mittwoch vor dem Landgericht.

Tönisvorst. Lothar Vauth muss 50.000 Euro an einen St.Töniser Bauunternehmer zahlen. Das hat am Mittwoch die 2. Zivilkammer des Krefelder Landgerichts entschieden. Der Rechtsanwalt und frühere Kommunalpolitiker hatte das Geld auf ein Treuhandkonto gelegt.

Der Fall: Ein Landwirt aus St. Tönis hatte Insolvenz angemeldet. Um ihm unter die Arme zu greifen, hatte Vauth vorgeschlagen, 400.000 Euro als "Vorzeigegeld" zu sammeln und diese auf ein Treuhandkonto zu legen. Daran hatte sich der Bauunternehmer mit 50.000 Euro beteiligt. Weil aber der eigentliche Zweck, die Insolvenz abzuwenden, nicht erreicht worden war, wollte der Unternehmer sein Geld zurück.

In der Verhandlung hatte Vauths Ehefrau, früher Angestellte in der Kanzlei ihres Mannes, erklärt, dass das Geld für monatliche Zahlungen an den Bauern (3000 Euro) verwendet worden sei. Ihrem Mann sei es darum gegangen, dem Landwirt zu helfen.

Auf Anfrage der WZ zu dem Fall ließ Vauth-Verteidiger Christian Lentföhr am Mittwoch nur ausrichten, er sei nicht in Krefeld gewesen.

Anhängig ist ein weiteres Verfahren, in dem ein Rentner dem Ex-Karnevalsprinzen Betrug vorwirft. Gemeinsam mit seiner Frau habe er Vauth 2,5 Millionen Euro zur Vermögensverwaltung überlassen, 700.000 Euro seien aber verschwunden.

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