Grefrath Kein Verbot für Wildtier-Zirkusse

Die Grünen-Fraktion scheitert im Ausschuss denkbar knapp mit dem Antrag, den Zirkussen keine Gemeinde-Flächen mehr zu vergeben.

Grefrath: Kein Verbot für Wildtier-Zirkusse
Foto: Melanie Zanin

Grefrath. Soll die Gemeinde Grefrath Zirkussen, die Wildtiere mitführen, gemeindeeigene Flächen zur Verfügung stellen, auf denen sie ihre Zelte aufschlagen dürfen? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet diese Frage klar mit Nein und brachte einen entsprechenden Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss ein.

Gemeint sind Tiere, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen als Wildtiere aufgelistet werden. Da keine Regelung auf Bundesebene existiere, hält die Grünen-Fraktion es für geboten, dem Beispiel anderer deutscher Städte zu folgen und zu beschließen, keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben. Das Mitführen und Zurschaustellen von Wildtieren in Zirkussen widerspreche massiv den artspezifischen Ansprüchen. Es sei nicht hinzunehmen, dass reisende Unternehmen Erkrankungen, Verhaltensstörungen und Todesfälle der betroffenen Tiere billigend in Kauf nähmen. Die Ablehnung teile nicht nur die Bundes-Tierärztekammer, sondern auch die Mehrheit der Bevölkerung, so die Grünen.

Die Verwaltung gab zu bedenken, dass das Halten von wilden Tieren in Zirkussen Tradition sei. Zudem gibt es Kontrollen. Jeder Zirkus ist anhand einer Registriernummer in einem Verzeichnis erfasst, in dem Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentiert werden. Über ein Gastspiel in der Gemeinde Grefrath werde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert, das Kontrollen der Tiere durchführe. Dabei werde eine möglichst artgerechte Tierhaltung überprüft. Werden bei einem Gastspiel Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt, wird unter Berücksichtigung der im zentralen Bundesregister erfassten Eingaben entschieden, welche tierschutzrechtlichen Konsequenzen getroffen werden. Über Zirkusse, denen ein Auftrittsverbot wegen gravierender Mängel in der Tierhaltung auferlegt wurde, werden die örtlichen Ordnungsbehörden informiert.

Die CDU-Fraktionsvorsitzende Wilma Hübecker gab zu bedenken, dass Kontrollen durch das Veterinäramt bei den Zirkussen sehr wichtig seien. Wenn sich diese nun nur noch auf privaten Flächen aufhielten, könnte das schwieriger werden. Auf Bundesebene müsste es Regelungen für eine Ausbildung zum Halten solcher Tiere geben.

Die SPD-Fraktion schloss sich den Bedenken der Grünen an. Eine artgerechte Haltung von Wildtieren sei bei Gastspielen von Zirkussen nicht möglich.

Die Verwaltung hatte als Beschluss vorgeschlagen, den Antrag der Grünen abzulehnen. Diese Formulierung gefiel dem Grünen-Fraktionsvorsitzenden Jens Ernesti nicht, der beantragte, dass der Beschluss in eine Zustimmung umformuliert werden solle. Bei der Abstimmung kam es — bei zwei Enthaltungen von der FDP und aus der CDU — zu einem Patt. Damit hatte der Antrag keine Mehrheit. Ironie des Schicksals: Wäre die Formulierung der Verwaltung bestehen geblieben, hätte die Verwaltung für die Ablehnung keine Mehrheit bekommen — und der Antrag wäre damit angenommen worden.

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