Grefrath Familie Osman darf für drei Jahre bleiben

Die syrische Familie sucht nun eine Wohnung in der Gemeinde Grefrath.

Grefrath: Familie Osman darf für drei Jahre bleiben
Foto: Kurt Lübke

Oedt. „Familienglück auf 25 Quadratmeter“ titelte die WZ Anfang April. Damals hatte sie Mohammad Osman an der Süchtelner Straße besucht, der dort mit Frau und Sohn ein Zimmer bewohnt. Bad, Küche und andere Gemeinschaftsräume teilt sich die syrische Kleinfamilie aus Aleppo mit einer anderen aus ihrem Heimatland. Jetzt hat sich der 30-Jährige in der Redaktion gemeldet. Überglücklich, denn er hat für sich und seine Familie eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre erhalten. Ebenso wie sein Mitbewohner. „Jetzt geht in die Schule“, sagt er und meint damit den Sprachkurs, den er mit seiner Frau besucht.

Während die beiden die Schulbank drücken, geht Sohn Omar in einen Kindergarten in Grefrath. Der zwölf Monate alte Junge hatte jetzt seinen ersten Tag dort. „Er hat geweint, als ich gegangen bin“, sagt Osman und hofft, dass Omar bald gerne dort bleibt und so auch spielend die deutsche Sprache lernt. Nach der Schule möchte Osman eine Ausbildung machen. Er würde gerne wieder als Apotheker arbeiten. Einen Einblick in die deutsche Apothekenlandschaft bekommt er zurzeit in der Niedertor-Apotheke. „Ich bin ein paar Stunden dort“, sagt er.

Doch zunächst hat er einen anderen Plan: Die Familie soll in eine eigene Wohnung umziehen. „Wir haben uns eine in Grefrath angesehen. Jetzt müssen wir überlegen, ob sie passt.“ Dass er gerne in Oedt oder in Grefrath bleiben möchte, hatte er bereits im April-Gespräch bekräftigt: „Die Leute hier sind nett.“

„Die drei Jahre Aufenthaltgenehmigung bieten subsidiären Schutz“, sagt Sozialamtsleiter Volkmar Josten. Drei Jahre hätten die Menschen das „volle Recht. Aber was danach kommt, weiß keiner.“

Für Osman stünde nun ein Sprachkurs, eventuell mit Qualifikation, an. Mit der Aufenthaltsgenehmigung erhalten die Flüchtlinge Arbeitslosengeld II. Josten: „Die Gemeinde ist nicht mehr verpflichtet, die Familie in den Flüchtlingsunterkünften wohnen zu lassen. Dennoch können wir sie nicht in die Wohnungslosigkeit gleiten lassen.“ Deshalb könne die Familie Osman an der Süchtelner Straße wohnen bleiben. Die Anmietung einer Wohnung erfolge nach den Maßgaben des Jobcenters.

Wie schnell sich Mohammad Osman seinen Wunsch als Apotheker zu arbeiten erfüllen kann, kann Josten nicht sagen. Anders als der Familienvater, der zusammen mit der Familie Osman in Oedt wohnt, hat Osman keine Dokumente über seine Tätigkeit in Syrien. Der Mitbewohner habe dadurch eine Anstellung in der Helios-Klinik in Krefeld in der Apotheke in Aussicht.

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