Festhalle weist Mängel beim Brandschutz auf

Der gesamte Gebäudekomplex samt Musikschule wird bis Ende 2018 saniert.

Festhalle weist Mängel beim Brandschutz auf
Foto: Busch

Viersen. Der Gesamtkomplex der Festhalle samt Erweiterung, Kreismusikschule und Villa Heine weist hinsichtlich der Brandmelde- und Alarmierungsanlage wesentliche Mängel auf. Das teilte der Beigeordnete Norbert Dahmen in einer Sondersitzung des Bauausschusses mit. Die 16 Jahre alte Anlage stelle ein sicherheitsrelevantes Risiko dar, wie eine Prüfung ergab.

Nach einer Auflage der Bauaufsicht muss die Festhalle als Versammlungsstätte mit einer Sprachalarmierungsanlage ausgestattet werden. Diese ist bisher nicht vorhanden. „Auch hier besteht akuter Handlungsbedarf“, sagte Dahmen. Vor gut einem Monat waren die Mängel aufgefallen.

Die Festhalle ist nicht das einzige öffentliche Gebäude in Viersen mit einem Brandschutzproblem. „An einer Vielzahl städtischer Gebäude müssen weitere sicherheitsrelevante Anlagen ausgetauscht oder ertüchtigt werden“, schrieb Dahmen in der Vorlage für den Ausschuss. Es sind sogar so viele Gebäude, dass die umfangreichen Planungsleistungen für das Sanierungskonzept der Festhalle nicht von Mitarbeitern der Stadtverwaltung selbst, sondern von einem externen Fachplaner erarbeitet werden soll.

Bis Ende 2018 soll die Festhalle Viersen brandschutztechnisch wieder auf dem aktuellen Stand sein. Geschätzt 180 000 Euro sollen in die Sanierung fließen — der größte Teil davon, 60 000 Euro, in eine neue Brandmeldeanlage. 40 000 Euro sind für die neu anzuschaffende Sprachalarmierungsanlage vorgesehen, 5000 Euro für brandschutzgerechte Versiegelungen von Wand- und Deckendurchbrüchen.

Die Politiker stimmten einstimmig für die Sanierungsmaßnahmen. Der Kreis Viersen wird sich nach Auskunft der Technischen Beigeordneten Beatrice Kamper an den Kosten für die Sanierung der Kreismusikschule beteiligen.

Eine Liste der weiteren betroffenen städtischen Gebäude will die Stadtverwaltung heute vorlegen. Stadtsprecher Frank Schliffke betonte: „Keine Einrichtung weist Mängel auf, die einen sicheren Betrieb unmöglich machen. Würde der Sachverständige solche schwerwiegenden Mängel feststellen, würde das Objekt stillgelegt.“

Geringfügige Mängel im Sinne der sich stetig ändernden Sicherheitsvorschriften seien dagegen normal und hätten vielfältige Ursachen. „Ein Beispiel ist schlicht das wachsende Sicherungsbedürfnis, das in die Vorschriften einfließt. Oder bestimmte Bauteile wie Rauchmelder dürfen aus technischen Gründen nur für eine begrenzte Zeit verwendet werden“, erklärte Schliffke. Ebenso komme es vor, dass nach einer gewissen Zeit keine Ersatzteile für bestimmte Anlagenteile mehr lieferbar sind.

Frank Schliffke, Stadtsprecher

Die gegenwärtig vorhandene Brandschutztechnik in der Festhalle sei zwar mängelbehaftet im Sinne der aktuellen Vorschriften, erklärte Schliffke, „sie ist aber wirksam“. Der Betrieb der Festhalle sei darum in der bisherigen Art und Weise unverändert nicht nur zulässig, sondern auch sicher. Bei Veranstaltungen in der Festhalle sei zudem festgelegt, dass eine Brandwache der Feuerwehr am Ort sein muss. Schliffke: „Das war bisher aber auch schon so.“

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